Frauen und Gleichstellung

Mein Name lautet Jennifer Muth, ich bin nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG), sowie nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

Die Frauen und Gleichstellungsbeauftragte ist nach der Hessischen Gemeindeordnung für die Bürger*innen der Stadt Ansprechpartnerin.

Grundlage der Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. In diesem Artikel ist definiert:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Seit November 2021 bin ich Sprecherin der LAG Hessischer FrauenbürosEine Arbeitsgemeinschaft in der sich Kolleginnen aus ganz Hessen vernetzen, für die Chancengleichheit von Frauen einstehen. 

Bundesweiter Catcalling DAY am 09.06.2023

„Catcalling“ ist kein Kompliment!

Pfeif- oder Kussgeräusche, aufdringliche Blicke, anzügliche Sprüche auf offener Straße oder übergriffige Nachrichten auf Social Media wie „Hey, geiler Arsch“ oder „Komm doch mal rüber, mit mir ist es nachts immer lustig“: Dies sind noch eher harmlose Beispiele für die recht niedliche Bezeichnung „Catcalling“. Der Begriff stammt aus der englischen Umgangssprache und bedeutet in etwa „Katzen-Rufen“. Es kann auch verstanden werden, als das unerträgliche Geschrei verliebter Kater. Darunter werden alle sexuell konnotierten Verhaltensweisen bzw. verschiedene Arten der sexuellen Belästigung ohne Körperkontakt im öffentlichen Raum zusammengefasst.
„Catcalling“ richtet sich vornehmlich gegen Frauen. Belästigungen auf der Straße wirken sich bei Betroffenen körperlich und emotional aus: Sie berichteten von körperlichen Symptomen wie Muskelverspannungen, Atembeschwerden, Schwindel und Übelkeit sowie starker Angst, z.B. vor Vergewaltigung oder davor, die eigene Privatsphäre nicht schützen zu können. Es sorgt dafür, dass Frauen und Mädchen beginnen Bereiche im öffentlichen Raum zu meiden und sich nicht mehr unbefangen in der Öffentlichkeit bewegen.

Nach einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erleben 44 Prozent der Frauen, aber auch 32 Prozent der Männer, in Deutschland Situationen, in denen sexistische Zeichen und Übergriffe an sie adressiert sind. Als meist berührungslose, aber unzumutbar aufgedrängte Sexualität ist es derzeit noch kein eigener Straftatbestand bzw. keine Ordnungswidrigkeit. Catcalling ist weder ein Einzelschicksal bestimmter Frauen oder Mädchen, noch etwas was nur in bestimmten Städten/Stadtteilen vorkommt. Jede Frau und jedes Mädchen kann betroffen sein und es kann überall geschehen, auch in der persönlichen Nachbarschaft. Catcalling ist ein gesamtgesellschaftliches Problem, das überwiegend Frauen und Mädchen einschränkt sich frei und unbehelligt zu bewegen.

Am Freitag, den 09.06.2023 findet der bundesweite #catcallingday statt. Auch hier in Hessen wird es Aktionen geben. Die Hessenschau hat bereits einen Beitrag gesendet. 

Kommt am Freitag um 12 Uhr zu Marktplatz nach Groß-Gerau. 

Digitale Beratung für älterwerdende Menschen - melden Sie sich gern bei Interesse

Frauenspaziergang

Am 30.06.2023 treffen wir uns am Richthofenplatz in Erfelden um 16 Uhr.

Frauen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Lebensgeschichten begegnen sich. Hier ist Zeit sich kennenzulernen, ins Gespräch zu kommen, Austausch zu diversen Themen erfahren, verschiedenste Unterstützung bekommen. So manche lustige Geschichte aus der Jugend wurde schon erzählt, aber auch Sorgen und Schwierigkeiten des Alltags werden geteilt. Frauen finden sich, die sich unterstützen. Beim Spaziergang durch die einzigartige Natur des Kühkopfes zur Ruhe zu kommen, einzigartig. Wir laden Sie ein ...

Schwerpunkte

Meine Arbeit richtet sich darauf aus, das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in die alltägliche Wirklichkeit umzusetzen. Schwerpunkte sind:

  • die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Bereichen
  • die Bekämpfung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an Frauen
  • Leistungen und Beiträge von Frauen in Gesellschaft, Kultur und Politik sichtbar zu machen
  • Geschlechtergerechtigkeit in der Verwaltung herzustellen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Zunahme des öffentlichen Bewusstseins über Gleichstellungsprobleme

Deshalb entwickele und unterstütze ich Aktivitäten zur Gleichstellung, berate Einzelpersonen, aber auch die Dienststelle zum Abbau von Benachteiligungen, wirke mit bei Personalentscheidungen und Grundsatzbeschlüssen der Stadt Riedstadt, informiere durch Veranstaltungen und Broschüren und bin Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden und Anregungen.

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt wurde - gegenüber den vorangegangenen Plänen - aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in einer wesentlich erweiterten Form vorgelegt. Neben den rein statistischen Auswertungen sind jetzt auch einige inhaltliche Aussagen über die Zielsetzung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten konkret und anschaulich erläutert.

Den Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt können Sie hier einsehen und herunterladen.

Gesetzesgrundlagen

4b HGO - Gleichberechtigung von Frau und Mann

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.

 

Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)

Im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) ist geregelt, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Durchführung des Gesetzes überwacht. Sie ist direkt dem Bürgermeister unterstellt. Ziele des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert. Dabei wird den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://soziales.hessen.de/familie-soziales/frauen/hessisches-gleichberechtigungsgesetz.


Antidiskriminierungsgesetz (AGG)

Alle Menschen sind gleich wichtig und haben die gleichen Rechte - unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität. Eine diskrimierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter und bringt uns allen Vorteile. Näheres dazu entnehmen Sie dem Antidiskrimierungsgesetz (AGG).

Kontakt

Jennifer Muth

Raum: 208

Telefon: 06158 181-119

E-Mail:frauenbeauftragte@riedstadt.de