Wiederkehrende Straßenbeiträge

Die Stadtverordnetenversammlung Riedstadt hat im September 2017 einen Grundsatzbeschluss gefasst, das seitherige System der Straßenbeiträge zum 1. Januar 2019 umzustellen - von Einmalzahlungen ausschließlich durch die direkt betroffenen Anwohner*innen zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen aller Hauseigentümer*innen in einem Abrechnungsbezirk. Die wiederkehrenden Straßenbeiträge sind aufgrund einer gesetzlichen Änderung (§ 11a des Gesetzes über kommunale Abgaben) zulässig. Am 13. Dezember 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung den Satzungsentwurf beschlossen, sodass die neue Regelung zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist.

Die wiederkehrenden Straßenbeiträge gelten ab 2019 für einzeln fixierte so genannte Abrechnungsbezirke. Ein fünfjähriges Sanierungs- oder Bauprogramm bildet die Grundlage für die Berechnung der wiederkehrenden Beiträge. Dabei werden die Kosten – nach Abzug eines Gemeindeanteils – auf alle Grundstückseigentümer umgelegt und durch entsprechende Jahresbeiträge der Anwohner im gesamten Bezirk finanziert – auch wenn sie nicht selbst und direkt von einer Straßensanierung betroffen sind. Das heißt faktisch: Die anteiligen Kosten werden auf mehrere Schultern verteilt und nicht mehr wie seither zu einem Großteil vom direkten Anwohner gefordert. Hier können – beispielsweise bei größeren Eckgrundstücken – mitunter sehr hohe Summen entstehen, welche die Grundstückseigentümer finanziell überfordern.  Die vergleichsweise geringen wiederkehrenden Straßenbeiträge, die entsprechend dem Sanierungsprogramm in fünf Jahresraten zu zahlen sind, werden deshalb allgemein als gerechter bewertet.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat in einem Beschluss von November 2022 festgestellt, dass zumindest einzelne Bestandteile der Beitragssatzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge unwirksam sind, weil den Stadtverordneten keine ausreichende Beitragskalkulation zur Billigung unterbreitet worden sei. Des Weiteren fehle es auch an der Billigung eines Bauprogramms durch die Stadtverordnetenversammlung. Daher wurde den Stadtverordneten eine grundlegend überarbeitete Beitragssatzung für die Jahre 2019 bis 2022 und ein Bauprogramm zur Abstimmung vorgelegt, um die Satzung rückwirkend zu heilen. Unterlegt wurde dies mit zahlreichen Informationen zur Beitragskalkulation.

In der Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2023 wurde das Paket aus Satzung, Beitragssatzung, Straßenbauprogramm 2019 bis 2022 und Aufhebung der alten Satzungen einstimmig angenommen. Zugleich wurde beschlossen, dass die neue Satzung befristet wird und am 1.1.2025 außer Kraft tritt. Ob Straßensanierungen nach dem 1. Januar 2025 weiterhin über Straßenbeiträge oder in anderer Form finanziert werden, müssen die Stadtverordneten noch entscheiden.

Die neue Beitragsbescheide für das Jahr 2019 wurden von der Stadt versendet. Je nach Abrechnungsgebiet kann es für dieses Jahr zu Rückzahlungen, aber auch Nachzahlungen kommen.

Generell stehen alle öffentlichen Sitzungsunterlagen der Riedstädter Kommunalpolitik über das Rats- und Informationssystem auch interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.

Zur Vereinfachung der Recherche sind Unterlagen zum Thema wiederkehrende Straßenbeiträge unter den nachfolgenden Links auch hier direkt abrufbar:

Für Erläuterungen und Fragen können Sie mit der Rathausmitarbeiterin Anja Haselwanger von der Fachgruppe Bauen (Telefon 06158 181-315, E-Mail: a.haselwanger(at)riedstadt.de) Kontakt aufnehmen.