Fundbüro

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Wertgegenstand (d.h. mit einem Wert von mehr als 10 Euro) gefunden haben, müssen Sie diesen abgeben. Es wird eine Fundanzeige aufgenommen. Dabei werden die Fundsache, der Fundort und die Fundzeit sowie Ihre Personalien festgehalten.

Aufbewahrung und Versteigerung

Das Fundbüro ist verpflichtet, Fundsachen mindestens sechs Monate lang aufzubewahren. Meldet sich der Besitzer innerhalb dieser Zeit nicht, so haben Sie als Finder/in Anspruch auf den gefundenen Gegenstand. Wird dieses Recht von Ihnen nicht wahrgenommen oder handelt es sich bei den Fundsachen um in öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln gefundene Gegenstände, wird die Stadt oder Gemeinde selbst Eigentümerin der Sachen.

Diese Fundsachen werden dann in größeren zeitlichen Abständen nach vorheriger Ankündigung durch das Fundbüro öffentlich versteigert. Die Einnahmen der Versteigerung fließen in den Haushalt der Stadt.

Fundtiere sind von der Versteigerung ausgeschlossen.

An wen muss ich mich wenden?

Marina Müller (Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung)

Stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Fischereischeine, Anzeigen vorübergehender Gaststättenbetrieb, Fundbüro

Raum: 019 (EG)

Telefon: 06158 181-512

Telefax: 06158 181-100

E-Mail:m.mueller@riedstadt.de

      Die Liste wird täglich aktualisiert.