Klimaschutz - was können Sie tun?

Vielen Dank für Ihre Teilnahme! 

Vom 12.12.2022 bis 15.01.2023 hat die Stadt Riedstadt im Rahmen der Erstellung eines Energetischen Quartierskonzepts, zunächst für die Stadtteile Erfelden und Wolfskehlen, eine Online-Befragung durchgeführt. Ziel war es, die Bedürfnisse und die Herausforderungen der Bevölkerung besser zu verstehen und diese in das Konzept einfließen zu lassen. Insgesamt haben wir 166 vollständige Bögen und 64 unvollständige Bögen, bei denen nur bestimme Fragen beantwortet wurden, zurückbekommen.

Hier erfahren Sie das Ergebnis der Online-Befragung.

 

Baustein "Energetische Quartierssanierung"

Die Büchnerstadt Riedstadt ergreift die Chance, mit einem Förderprogramm des Bundes die Klimaschutzziele weiter zu verfolgen.

Betrachtet werden im ersten Schritt die Ortskerne im Erfelden und Wolfskehlen, weitere Stadtteile sollen später folgen.

Ziel ist es, für kommunale und private Gebäude Möglichkeiten und Schwerpunkte für Maßnahmen zu entwickeln: 

  • Klimaschutz durch Gebäudesanierung und Nutzung regenerativer Energien
  • Klimaanpassung durch Grünstrukturen und Regenwasserbewirtschaftung


Wir wollen Sie informieren und freuen uns auf Ihre Mitarbeit!

 ·        Förderprogramm „Integriertes Energetisches Quartierskonzept“

·         Untersuchungsgebiete

·         Bürgerbeteiligung

·         Fragen und Antworten

·         Kontakt

 

Förderprogramm

Der Bund hat mit dem Klimaschutzgesetz ehrgeizige Ziele für die Reduzierung von Treibhausgasen gesetzt. Förderprogramme begleiten die Umsetzung.


Das KfW-Programm „Energetische Stadtsanierung (Nr. 432) ermöglicht die Untersuchung von ganzen Stadtquartieren, um den Energiebedarf zu senken und die Wohn- und Lebensqualität zu steigern.

Riedstadt hat 2021 Mittel aus diesem Programm beantragt und nach der Bewilligung das Büro Infrastruktur und Umwelt in Darmstadt mit der Untersuchung von jeweils einem Quartier in  Erfelden und Wolfskehlen beauftragt.

Viele Aspekte greifen dabei ineinander:

Untersuchungsgebiete

Die Lage der zu untersuchenden Gebiete (Quartiere) richtet sich vor allem nach dem vorwiegenden Alter der darin befindlichen Gebäude. Besonders große Effekte für den Klimaschutz sind bei Gebäuden von älteren Gebäuden bis zum Baujahr 1978 zu erwarten. Erst danach griffen für den Neubau energetische Festsetzungen in den Baugenehmigungen.

Die Ergebnisse der aktuellen Untersuchungen gelten jedoch auch für vergleichbare Objekte außerhalb der Gebiete.

Durch Klicken lassen sich die Bilder vergrößern.

Bürgerbeteiligung

Die Untersuchungen in den Gebieten zeigen die Chancen, die sich für bestimmte Modernisierungen ergeben. Aber alle Grundstückseigentümer*innen und sonstige Nutzer entscheiden individuell, ob und welche Maßnahmen sie umsetzen wollen oder können.

Das Quartierskonzept nimmt gerne Ihre Ideen mit auf, erläutert die vorgeschlagenen Maßnahmen und stellt dar, welche Fördermöglichkeiten es gibt.

Um die Umsetzung der Maßnahmen noch besser zu begleiten, ist die personelle Verstärkung der Stadtverwaltung noch in diesem Jahr mit einer Person zum „Sanierungsmanagement“ geplant.

Fragen und Antworten (FAQ)

Wie kann ich mich am Projekt beteiligen?

Es finden verschiedene Workshops statt und eine Online-Plattform ist in Vorbereitung.

Bin ich verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn mein Haus im Untersuchungsgebiet liegt?

Nein, Sie entscheiden selbst, welche Maßnahmen Sie umsetzen wollen (und können).

Kann ich vom Projekt profitieren, auch wenn mein Haus nicht im Untersuchungsgebiet liegt?

Ja, alle Vorschläge für bestimmte Gebäudetypen sind übertragbar und werden öffentlich gemacht.

Welche Ergebnisse aus dem Projekt kann ich nutzen?

Vorschläge aus dem Konzept gibt es für verschiedene Aspekte: z.B. Heizenergie, Dämmung,  Solaranlagen, Begrünung, Regenwasserbewirtschaftung, ...

Wo bekomme ich die persönliche Beratung?

Im Rahmen des Projektes werden möglichst viele konkrete Anlaufstellen gesammelt und weiter vermittelt.

Wie erfahre ich, welche Fördermittel ich in Anspruch nehmen kann?

Eine Übersicht über Fördermittel ist Teil des Beratungskonzeptes. Die/der künftige Quartiersmanager*in ist dann eine Ihrer Kontaktpersonen.

Kann ich Maßnahmen steuerlich abschreiben?

Eine steuerliche Abschreibung ist aktuell nur möglich, wenn das Gebäude in einem Sanierungsgebiet nach § 141 Baugesetzbuch liegt. Nach aktuellem Stand können Fördermittel und steuerliche Abschreibungen kombiniert werden.

Was bedeutet die Festlegung eines Sanierungsgebiets nach § 142 Baugesetzbuch?

Die Kommune kann ein Sanierungsgebiet durch eine Satzung festlegen, um städtebauliche Mängel zu beheben. Dazu gehören auch Maßnahmen beim Energiebedarf und zur Klimaanpassung, um die Lebensbedingungen zu verbessern. Zum Erlass einer solchen Satzung ist eine vorbereitende Untersuchung erforderlich. Die Stadtverordneten haben am 17.03.2022 beschlossen, eine solche Untersuchung in Erfelden und Wolfskehlen durchzuführen.

Ob tatsächlich eine Sanierungssatzung folgt, ist noch offen. Das gilt auch für die Inhalte. Sicher ist jedoch, dass ohne Sanierungssatzung keine steuerliche Abschreibung erfolgen kann.

Link zum Paragrafen 142 im Baugesetzbuch

 

Kontakt

Benjamin Krick (Fachgruppe Umwelt)

Sanierungsmanager (Energetische Sanierung, Energieeinsparung in Gebäuden, ...)

Raum: 323 (3. Stock)

Telefon: 06158 181-323

Telefax: 06158 181-100

E-Mail:b.krick@riedstadt.de

Clarice Milagres (Fachgruppe Umwelt)

Stadtentwicklung, Altflächen, Altlasten, Lärm, Radverkehr

Raum: 301 (3. Stock)

Telefon: 06158 181-321

Telefax: 06158 181-100

E-Mail:c.milagres@riedstadt.de