Beitragsrechner (2019 - 2024)
Erläuterung zum Beitragsrechner
- Bitte wählen Sie das Abrechnungsjahr (Alle anderen Jahre = 2019-2022) und Ihr Abrechnungsgebiet aus. Sollten Sie es nicht wissen, dann finden Sie dieses in der Beitragssatzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge 2019 - 2022, Beitragssatzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge 2023 - 2024 oder in den Plänen der 12 Abrechnungsgebiete.
- Wählen Sie die Anzahl der Vollgeschosse laut Bebauungsplan (B-Plan). Sollten Sie diese nicht wissen, dann nehmen Sie Kontakt zu Anja Haselwanger, von der Fachgruppe Bauen (s.u.), auf.
- Tragen Sie die Grundstücksfläche ein. Diese finden Sie in Ihren Unterlagen zu Ihrem Grundstück.
- Wählen Sie aus, wie Sie Ihr Grundstück nutzen:
- Für rein wohnliche Zwecke, wählen Sie wohnlich.
- Für gewerbliche Zwecke, gewerblich.
- Für beide Nutzungsarten, gemischt.
- Abschließend klicken Sie den „Button“ Berechnung starten.
Bitte beachten Sie: Wenn das Ergebnis Null ist, dann finden in diesem Gebiet keine Maßnahmen statt.
Für Erläuterungen und Fragen können Sie mit der Rathausmitarbeiterin Anja Haselwanger von der Fachgruppe Bauen (Zimmer 105 im 1. Stock, Telefon 06158 181-315, E-Mail: a.haselwanger(at)riedstadt.de) Kontakt aufnehmen.