Behindertenbeauftragte der Stadt Riedstadt

Marina Wohner ist die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte der Stadt Riedstadt. Teilhabe am gesellschaftlichen Leben auch für Menschen mit Beeinträchtigungen möglich zu machen sieht sie als ihre zentrale Aufgabe. Sie möchte Ansprechpartnerin für alle Betroffenen sein und zugleich Verwaltung und kommunale Politik auf noch vorhandene Barrieren in Riedstadt aufmerksam machen.

Die Gründerin der Initiative „Barrierefreies Riedstadt“  ist wegen einer Multiple-Sklerose-Erkrankung auf den Rollstuhl angewiesen. Bürgermeister Marcus Kretschmann sichert der Behindertenbeauftragten volle Unterstützung und eine enge Zusammenarbeit mit der Verwaltung zu. Zu den drei Ausschüssen des Kommunalparlaments und der Stadtverordnetenversammlung ist sie eingeladen und hat dort auch Rederecht. Besonders bei baulichen Vorhaben der Stadt ist ihr Rat geschätzt, gibt sie doch wertvolle Hinweise auf Barrierefreiheit.

In ihrer Funktion als Behindertenbeauftragte ist sie oft erste Ansprechpartnerin für Menschen mit Sorgen rund ums Thema Behinderungen. Auch wenn sie nicht immer direkt weiterhelfen kann, weil die Stadt nicht in allen Fällen zuständig ist, hilft doch schon ein offenes Ohr und der Hinweis auf zuständige Stellen, hat sie beobachtet.  

Die Benennung eines kommunalen Behindertenbeauftragten ist eine freiwillige Leistung der Stadt und wurde 2009 auf Empfehlung des Landrats Groß-Gerau in allen Kreiskommunen eingeführt. Das Ehrenamt wurde bis Sommer 2018 von Stadtrat Karlheinz Effertz ausgeübt. Seit August 2018 ist Marina Wohner Behindertenbeauftragte der Stadt.  

Zu erreichen ist die ehrenamtliche Behindertenbeauftragte Marina Wohner unter der Telefonnummer 06158 823719 und per E-Mail: behindertenbeauftragte(at)riedstadt.de

 

Menschen mit Behinderungen leisten einen wertvollen Beitrag zum allgemeinen Wohl und zur Vielfalt unserer Gemeinschaft.
Die Förderung des vollen Genusses der Menschenrechte und Grundfreiheiten durch Menschen mit Behinderungen sowie ihrer uneingeschränkten Teilhabe stärken ihr Zugehörigkeitsgefühl und führen zu erheblichen Fortschritten in der menschlichen, sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung der Gesellschaft.

Aus der Präambel des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-BRK)

Mehr Informationen zur UN-Behindertenrechtskonvention: Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderten