Frauen und Chancengleichheit

Mein Name lautet Jennifer Muth, ich bin nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG), sowie nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

Die Frauen und Gleichstellungsbeauftragte ist nach der Hessischen Gemeindeordnung für die Bürger*innen der Stadt Ansprechpartnerin.

Grundlage der Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. In diesem Artikel ist definiert:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Seit November 2021 bin ich Sprecherin der LAG Hessischer FrauenbürosEine Arbeitsgemeinschaft in der sich Kolleginnen aus ganz Hessen vernetzen, für die Chancengleichheit von Frauen einstehen. 

Termine / Veranstaltungen

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

GEWALT GEGEN FRAUEN: DIE SITUATION IN DEUTSCHLAND 2020

148.031 Opfer von Partnerschaftsgewalt

111.164 Frauen litten unter Gewalt in der Partnerschaft

359 Frauen wurden Opfer von (versuchtem) Mord und Totschlag durch ihren (Ex-)Partner

139 Frauen wurden von ihrem (Ex-)Partner getötet

30 Männer starben durch Partnerschaftsgewalt >9 Frauen werden täglich von ihrem Partner vergewaltigt oder sexuell genötigt

QUELLE BKA: Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung, Berichtsjahr 2020

 

Für viele Menschen ist das Thema der häuslichen Gewalt gerade in der Corona Pandemie stärker ins Bewusstsein gerückt. Denn häusliche Gewalt ist in Deutschland leider immer noch erschreckende Realität. Rund jede vierte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Beziehungspartner. Im Jahr 2020 wurden 420 Fälle von Häuslicher Gewalt der Polizeidirektion Groß-Gerau gemeldet. Viele der Opfer finden in der Frauenberatungsstelle von Frauen helfen Frauen e.V. Beratung oder im Frauenhaus Schutz. Aufgrund der guten Zusammenarbeit im Kreis Groß-Gerau steigen die Zahlen innerhalb der Beratungsstelle immer weiter an, so dass man davon ausgehen kann, dass mehr Fälle vom Dunkelfeld in die öffentliche Aufmerksamkeit rücken.

Außerdem hat der Kreis im letzten Jahr eine Immobilie erworben, die umgebaut im Jahr 2024 als zweites Frauenhaus im Kreis eröffnet werden soll, um so den Schutz von Frauen weiterhin zu verstärken.

Das Netzwerk gegen Gewalt besteht im Kreis Groß-Gerau seit über 15 Jahren und ist ein Zusammenschluss u.a. von Polizei, Justiz, Frauen- und Männerberatung, Jugendamt und Büro für Frauen und Chancengleichheit und dient der Unterstützung und Vernetzung einzelner Stellen. Die Hilfesysteme werden aufeinander abgestimmt, so dass eine hohe Qualität der Beratungsarbeit gesichert wird und Opfern von Gewalt adäquat geholfen werden kann.

Mit unseren Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul Konvention“)

eindeutig zum Motto „Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen!“.

Jede und jeder Einzelne kann sich selbst engagieren und aktiv werden, zum Handeln aufrufen und ein Zeichen setzen. Für ein Miteinander, das stärker als Gewalt ist!

Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* wird durch Kriege und Krisen, wie Wirtschafts-, Umwelt- und Gesundheitskrisen, Flucht und Vertreibung verschärft. Sie ist der Versuch von Tyrannen, die Kontrolle und Macht zu behalten oder zu gewinnen - im Zuhause, am Arbeitsplatz und im Staat. Deswegen • werden Millionen Frauen* in Kriegsgebieten vergewaltigt • wollen „Sittenwächter“ nicht nur in totalitären Staaten Mädchen* und Frauen* vorschreiben, wie sie sich zu verhalten haben, wie viel Stoff sie wo zu tragen haben • erleben Frauen* in und außerhalb von Beziehungen und am Arbeitsplatz sexualisierte Gewalt. • werden queere Menschen in Frankfurt auf offener Straße krankenhausreif geprügelt, denn ihre Art zu leben und zu lieben, stellt das patriarchale Rollenverständnis in Frage • drangsalieren selbsternannte Lebensschützer*innen ungewollt schwangere Frauen* vor Beratungsstellen und Arztpraxen.

Hintergrund: Die Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ und damit der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt hat seit dem Beitritt und der Ratifizierung 2017 durch die Bundesrepublik Deutschland Status eines Bundesgesetzes. Es ergeben sich daraus Verpflichtungen, regelmäßig Kampagnen zur Bewusstseinsbildung durchzuführen (Art. 13), die Maßnahmen für Schutz und Unterstützung zugänglich zu machen, (Art. 18) und sicherzustellen, dass Opfer angemessen und rechtzeitig über verfügbare Hilfsdienste und rechtliche Maßnahmen in einer verständlichen Sprache informiert werden (Art. 19).

Digitale Beratung für älterwerdende Menschen - melden Sie sich gern bei Interesse

Frauenspaziergang

Am 24.11.2023 treffen wir uns am Richthofenplatz in Erfelden um 15.30 Uhr.

Frauen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Lebensgeschichten begegnen sich. Hier ist Zeit sich kennenzulernen, ins Gespräch zu kommen, Austausch zu diversen Themen erfahren, verschiedenste Unterstützung bekommen. So manche lustige Geschichte aus der Jugend wurde schon erzählt, aber auch Sorgen und Schwierigkeiten des Alltags werden geteilt. Frauen finden sich, die sich unterstützen. Beim Spaziergang durch die einzigartige Natur des Kühkopfes zur Ruhe zu kommen, einzigartig. Wir laden Sie ein ...

Schwerpunkte

Meine Arbeit richtet sich darauf aus, das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in die alltägliche Wirklichkeit umzusetzen. Schwerpunkte sind:

  • die Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Mädchen in allen Bereichen
  • die Bekämpfung von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen an Frauen
  • Leistungen und Beiträge von Frauen in Gesellschaft, Kultur und Politik sichtbar zu machen
  • Geschlechtergerechtigkeit in der Verwaltung herzustellen
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Zunahme des öffentlichen Bewusstseins über Gleichstellungsprobleme

Deshalb entwickele und unterstütze ich Aktivitäten zur Gleichstellung, berate Einzelpersonen, aber auch die Dienststelle zum Abbau von Benachteiligungen, wirke mit bei Personalentscheidungen und Grundsatzbeschlüssen der Stadt Riedstadt, informiere durch Veranstaltungen und Broschüren und bin Anlaufstelle für Fragen, Beschwerden und Anregungen.

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt wurde - gegenüber den vorangegangenen Plänen - aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in einer wesentlich erweiterten Form vorgelegt. Neben den rein statistischen Auswertungen sind jetzt auch einige inhaltliche Aussagen über die Zielsetzung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten konkret und anschaulich erläutert.

Den Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt können Sie hier einsehen und herunterladen.

Gesetzesgrundlagen

4b HGO - Gleichberechtigung von Frau und Mann

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.

 

Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)

Im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) ist geregelt, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Durchführung des Gesetzes überwacht. Sie ist direkt dem Bürgermeister unterstellt. Ziele des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert. Dabei wird den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://soziales.hessen.de/familie-soziales/frauen/hessisches-gleichberechtigungsgesetz.


Antidiskriminierungsgesetz (AGG)

Alle Menschen sind gleich wichtig und haben die gleichen Rechte - unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität. Eine diskrimierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter und bringt uns allen Vorteile. Näheres dazu entnehmen Sie dem Antidiskrimierungsgesetz (AGG).

Kontakt

Jennifer Muth

Raum: 300

Telefon: 06158 181-119

E-Mail:frauenbeauftragte@riedstadt.de