Frauen und Chancengleichheit

Mein Name lautet Jennifer Muth, ich bin nach dem Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG), sowie nach der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte bestellt.

Die Frauen und Gleichstellungsbeauftragte ist nach der Hessischen Gemeindeordnung für alle Bürger*innen der Stadt Ansprechpartnerin.

Grundlage der Arbeit der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten ist der Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. In diesem Artikel ist definiert:

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Seit Dezember 2024 bin ich in der zweiten Amtszeit Sprecherin der LAG Hessischer FrauenbürosEine Arbeitsgemeinschaft in der sich Kolleginnen aus ganz Hessen vernetzen, für die Chancengleichheit von Frauen einstehen. 

Kontakt

Jennifer Muth

Raum: 300

Telefon: 06158 181-119

E-Mail:frauenbeauftragte@riedstadt.de

Online Vortrag „Nein.“ ist ein vollständiger Satz

Grenzen setzen lernen

Ein wichtiger erster Schritt ist zu lernen, die eigenen Bedürfnisse wahrzunehmen und diese sowie sich selbst wertzuschätzen. Ein (selbst) bestimmtes „Nein“ zu anderen ist oft ein „Ja“ zu sich selbst. Indem wir unser Selbstwertgefühl stärken, fällt es uns auch leichter, Grenzen zu setzen. Indem wir Grenzen setzen, stärken wir wiederum unser Selbstwertgefühl. Selbstwirksamkeit bedeutet auch, heraus aus der Opferrolle zu kommen, zu handeln und sich auch bei Bedarf Unterstützung zu holen.

Referentin: Tessa Koschig, Potenzial-Ermittlerin, Psychologische Beraterin, systemischer Coach, female Empower-Mentorin, Gleichstellungsbeauftragte (höherer Dienst) der Polizei Hessen, Wiesbaden

Kooperation: Frauen- und Gleichstellungsbüro Riedstadt

Datum: Mittwoch, 26. November 2025, 19:00 – 21:00 Uhr

Anmeldeschluss: 19. November 2025

Link zur Anmeldung:

https://buero-f.webex.com/weblink/register/re6ae7d0a3ae3749f2f4222add5bae615https://buero-f.webex.com/weblink/register/re6ae7d0a3ae3749f2f4222add5bae615

Frauenspaziergang

Frauenspaziergang jeden letzten Freitag im Monat!

Frauen unterschiedlichen Alters und mit unterschiedlichen Lebensgeschichten begegnen sich. Hier ist Zeit sich kennenzulernen, ins Gespräch zu kommen, Austausch zu diversen Themen erfahren, verschiedenste Unterstützung bekommen. So manche lustige Geschichte aus der Jugend wurde schon erzählt, aber auch Sorgen und Schwierigkeiten des Alltags werden geteilt. Frauen finden sich, die sich unterstützen. Beim Spaziergang durch die einzigartige Natur des Kühkopfes zur Ruhe zu kommen, einzigartig. Wir laden Sie ein, an diesem Tag mit dabei sind die beiden Schutzfrauen vor Ort. Unterschiedliche Fragen können an die beiden gerichtet werden.

Nächster Treffpunkt: 28.11.2025 um 15 Uhr auf dem Richthofenplatz

Es existiert eine WhatsApp Gruppe - bei Fragen dazu melden sie sich gern :) 

Einladung zum Frauentreff

fem:start Empowerment für Ihren Beruflichen Erfolg

Beruflich durchstarten mit fem:start
Sie möchten neue Perspektiven entwickeln und Ihre Ziele erfolgreich umsetzen?
Ganz gleich, ob Sie Ihren beruflichen (Wieder-)Einstieg planen oder Sie sich neu orientieren möchten, ob Sie Informationen zu Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten oder zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse suchen oder ob Sie ein ganz anderes Thema beschäftigt … das Projekt fem:start richtet sich an Frauen, die sich bei ihrer beruflichen Weiterentwicklung eine professionelle Begleitung wünschen.

 

Das Besondere an fem:start: Alle Angebote sind vollkommen kostenfrei und richten sich ganz nach Ihren Bedürfnissen – Sie entscheiden selbst, welche Angebote Sie nutzen möchten und wie lange der Prozess dauern soll. Egal, wo Sie gerade stehen: Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und begleiten Sie Schritt für Schritt auf Ihrem persönlichen Weg.Unser Ansatz – gemeinsam Lösungen entwickeln.

 

Bei fem:start arbeiten wir ressourcen- und lösungsorientiert. Das bedeutet: Wir setzen auf Ihre Stärken und Potenziale und helfen Ihnen, diese optimal zu nutzen. Mit einer wertschätzenden, systemischen Grundhaltung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Ziele klar zu definieren und die passenden Wege dorthin zu finden.
Starten Sie jetzt durch – wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und gemeinsam mit Ihnen an Ihrer beruflichen Zukunft zu arbeiten!

Weiter Informationen und Kontakt hier

Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen am 25. November

GEWALT GEGEN FRAUEN: DIE SITUATION IN DEUTSCHLAND 2020

148.031 Opfer von Partnerschaftsgewalt

111.164 Frauen litten unter Gewalt in der Partnerschaft

359 Frauen wurden Opfer von (versuchtem) Mord und Totschlag durch ihren (Ex-)Partner

139 Frauen wurden von ihrem (Ex-)Partner getötet

30 Männer starben durch Partnerschaftsgewalt >9 Frauen werden täglich von ihrem Partner vergewaltigt oder sexuell genötigt

QUELLE BKA: Partnerschaftsgewalt – Kriminalstatistische Auswertung, Berichtsjahr 2020

 

Für viele Menschen ist das Thema der häuslichen Gewalt gerade in der Corona Pandemie stärker ins Bewusstsein gerückt. Denn häusliche Gewalt ist in Deutschland leider immer noch erschreckende Realität. Rund jede vierte Frau erlebt mindestens einmal in ihrem Leben körperliche und/oder sexualisierte Gewalt durch einen aktuellen oder früheren Beziehungspartner. Im Jahr 2020 wurden 420 Fälle von Häuslicher Gewalt der Polizeidirektion Groß-Gerau gemeldet. Viele der Opfer finden in der Frauenberatungsstelle von Frauen helfen Frauen e.V. Beratung oder im Frauenhaus Schutz. Aufgrund der guten Zusammenarbeit im Kreis Groß-Gerau steigen die Zahlen innerhalb der Beratungsstelle immer weiter an, so dass man davon ausgehen kann, dass mehr Fälle vom Dunkelfeld in die öffentliche Aufmerksamkeit rücken.

Außerdem hat der Kreis im letzten Jahr eine Immobilie erworben, die umgebaut im Jahr 2024 als zweites Frauenhaus im Kreis eröffnet werden soll, um so den Schutz von Frauen weiterhin zu verstärken.

Das Netzwerk gegen Gewalt besteht im Kreis Groß-Gerau seit über 15 Jahren und ist ein Zusammenschluss u.a. von Polizei, Justiz, Frauen- und Männerberatung, Jugendamt und Büro für Frauen und Chancengleichheit und dient der Unterstützung und Vernetzung einzelner Stellen. Die Hilfesysteme werden aufeinander abgestimmt, so dass eine hohe Qualität der Beratungsarbeit gesichert wird und Opfern von Gewalt adäquat geholfen werden kann.

Mit unseren Handlungsempfehlungen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt („Istanbul Konvention“)

eindeutig zum Motto „Null Toleranz gegen Gewalt an Frauen!“.

Jede und jeder Einzelne kann sich selbst engagieren und aktiv werden, zum Handeln aufrufen und ein Zeichen setzen. Für ein Miteinander, das stärker als Gewalt ist!

Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* wird durch Kriege und Krisen, wie Wirtschafts-, Umwelt- und Gesundheitskrisen, Flucht und Vertreibung verschärft. Sie ist der Versuch von Tyrannen, die Kontrolle und Macht zu behalten oder zu gewinnen - im Zuhause, am Arbeitsplatz und im Staat. Deswegen • werden Millionen Frauen* in Kriegsgebieten vergewaltigt • wollen „Sittenwächter“ nicht nur in totalitären Staaten Mädchen* und Frauen* vorschreiben, wie sie sich zu verhalten haben, wie viel Stoff sie wo zu tragen haben • erleben Frauen* in und außerhalb von Beziehungen und am Arbeitsplatz sexualisierte Gewalt. • werden queere Menschen in Frankfurt auf offener Straße krankenhausreif geprügelt, denn ihre Art zu leben und zu lieben, stellt das patriarchale Rollenverständnis in Frage • drangsalieren selbsternannte Lebensschützer*innen ungewollt schwangere Frauen* vor Beratungsstellen und Arztpraxen.

Hintergrund: Die Umsetzung der „Istanbul-Konvention“ und damit der Schutz von Frauen vor häuslicher Gewalt hat seit dem Beitritt und der Ratifizierung 2017 durch die Bundesrepublik Deutschland Status eines Bundesgesetzes. Es ergeben sich daraus Verpflichtungen, regelmäßig Kampagnen zur Bewusstseinsbildung durchzuführen (Art. 13), die Maßnahmen für Schutz und Unterstützung zugänglich zu machen, (Art. 18) und sicherzustellen, dass Opfer angemessen und rechtzeitig über verfügbare Hilfsdienste und rechtliche Maßnahmen in einer verständlichen Sprache informiert werden (Art. 19).

Digitale Beratung für älterwerdende Menschen - melden Sie sich gern bei Interesse

Gesetzesgrundlagen

4b HGO - Gleichberechtigung von Frau und Mann

Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Gemeinden. Durch die Einrichtung von Frauenbüros oder vergleichbare Maßnahmen wird sichergestellt, dass die Verwirklichung dieses Auftrages auf der Gemeindeebene erfolgt. Dieser Aufgabenbereich ist von einer Frau wahrzunehmen und in der Regel einem hauptamtlichen Wahlbeamten zuzuordnen.

 

Hessisches Gleichberechtigungsgesetz (HGIG)

Im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) ist geregelt, dass die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte die Durchführung des Gesetzes überwacht. Sie ist direkt dem Bürgermeister unterstellt. Ziele des Gesetzes sind die Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Frauen und Männer sowie die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz von Frauen im öffentlichen Dienst. Bis zur Erreichung dieser Ziele werden durch berufliche Förderung auf der Grundlage von Frauenförder- und Gleichstellungsplänen mit verbindlichen Zielvorgaben die Zugangs- und Aufstiegsbedingungen für Frauen sowie die Arbeitsbedingungen für Frauen und Männer verbessert. Dabei wird den besonderen Belangen behinderter und von Behinderung bedrohter Frauen Rechnung getragen.

Weitere Informationen finden Sie unter https://soziales.hessen.de/familie-soziales/frauen/hessisches-gleichberechtigungsgesetz.


Antidiskriminierungsgesetz (AGG)

Alle Menschen sind gleich wichtig und haben die gleichen Rechte - unabhängig von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Behinderung, Religion, Weltanschauung, Alter oder sexueller Identität. Eine diskrimierungsfreie Gesellschaft ist lebenswerter und bringt uns allen Vorteile. Näheres dazu entnehmen Sie dem Antidiskrimierungsgesetz (AGG).

Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt

Der Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt wurde - gegenüber den vorangegangenen Plänen - aufgrund der gesetzlichen Anforderungen des Hessischen Gleichberechtigungsgesetzes in einer wesentlich erweiterten Form vorgelegt. Neben den rein statistischen Auswertungen sind jetzt auch einige inhaltliche Aussagen über die Zielsetzung der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten konkret und anschaulich erläutert.

Den Frauenförder- und Gleichstellungsplan der Stadt Riedstadt können Sie hier einsehen und herunterladen.