Agendaziele

Den vollständigen Text der Riedstädter Agenda 21 kann man hier herunterladen (PDF). In diesem Dokument sind auch beispielhafte Maßnahmenvorschläge enthalten. 

Achtung: Postanschrift und Telefonnummer sind nicht mehr gültig.

 

Im Folgenden sind alle Ziele - ohne Maßnahmenvorschläge - aufgelistet. Die Symbole auf der rechten Seite verweisen auf Wirkungszusammenhänge.

Klima, Ressouren, Luft, Lärm

Leitlinie: Ausschöpfung aller Möglichkeiten der Energieeinsparung und der CO2-Reduktion in Riedstadt als nachhaltiger Beitrag zum globalen Klima- und Ressourcenschutz sowie schonender Umgang mit erneuerbaren Ressourcen und Erhaltung nicht erneuerbarer Ressourcen.

 

Ziele Klimaschutz                      » zum aktuellen Klimaschutzkonzept der Stadt

1. Klimaschutzstrategien entwickeln und beachten und damit gleichzeitig die Voraussetzungen für eine klimaverträgliche und ressourcenschonende Weiterentwicklung der Gemeinde Riedstadt schaffen
1.1 CO2-Reduktion und Ressourceneinsparung durch rationelle Energieverwendung
1.2 CO2-Reduktion und Ressourceneinsparung durch Beratung der Energieverbraucher
1.3 CO2-Reduktion und Ressourceneinsparung durch Förderung und Nutzung regenerativer Energien
1.4 Klima- und ressourcenschonende Bauleitplanung
1.5 Durchführung weiterer CO2-Reduktionsmaßnahmen
1.6 CO2-Reduktion durch Verminderung des KFZ-Verkehr
1.7 Verwendung von klima- und umweltverträglichen Baumaterialien

 

Ziele Rohstoffe

2. Schonung nicht erneuerbarer Ressourcen und Förderung der Nutzung nachwachsender Rohstoffe
2.1 Weitestgehende Vermeidung der Nutzung nicht erneuerbarer Rohstoffe
2.2 Umweltverträgliche, am Nachhaltigkeitsprinzip orientierte Nutzung von Waldflächen

3. Schonender Umgang mit Trink- & Grundwasser
3.1 Minderung des Wasserverbrauchs

 

Ziele Abfall

4. Weitestgehende Vermeidung und Verwertung von Abfällen
4.1 Auf weitgehende Abfallverwertung ist Wert zu legen, insbesondere was Bauschutt, Klärschlamm, und kompostierbare Abfälle betrifft (Recycling)
4.2 Weiterentwicklung kommunaler Maßnahmen zur Abfallvermeidung und –verwertung
4.3 Sparsamste Inanspruchnahme von Entsorgungskapazität in möglichst umweltverträglichen Anlagen
4.4 Reduzierung der Restmüllmenge
4.5 Weitere Verwendung und Reparatur von Gegenständen

 

Ziele Landnutzung, Boden- und Gewässerschutz 

5. Schutz und Erhalt der natürlichen Bodenfunktionen
5.1 Die Puffer- und Schutzfunktionen der Böden ist zu sichern
5.2 Im Gebiet seltene Bodentypen sind zu erhalten – z.B. die Niedermoorböden im Alt-Neckarbett

6. Nachhaltige Landnutzung zum Schutz der natürlichen Ressourcen
6.1 Freihalten der Randbereiche der Fließgewässer von ackerbaulicher Nutzung
6.2 In der Landwirtschaft sollte die Biozid- sowie Düngebelastung der Äcker so weit wie möglich verringert werden.
6.3 Durchführung einer gentechnikfreien Landnutzung
6.4 Förderung des ökologischen Landbaus
6.5 Gärten ökologisch nutzen und gestalten.
6.6 Abflußbremsende Maßnahmen sind im Bereich der befestigten Bauflächen anzustreben
6.7 Sehr maßvoller Abbau des Kieses
6.8 Alle Landnutzungen müssen die Ziele des Naturschutzes mitverfolgen
6.9 Stärkere Zusammenarbeit von Naturschutz und Landwirtschaft 

 

Ziele Lokalklima, Lufthygiene und Lärm

7. Lokalklimatische Besonderheiten der Kulturlandschaft sind zu bewahren
7.1 Lokalklimatisch warme Standorte sind vor Beschattung und Bebauung zu schützen
7.2 Das Klima in den Ortskernen und in Gewerbegebieten ist zu erhalten und zu verbessern (besonders Temperatur, Feuchte, Frischluftzufuhr

8. Verminderung der Belastung von Mensch und Umwelt durch Immissionen
8.1 Verbesserung der Luftqualität und Verminderung der Gesamtbelastung durch die Verwendung emissionsarmer Geräte, Verfahren, Berücksichtigung bei Planungen sowie regionale Zusammenarbeit
8.2 Reduzierung der Lärmbelastung

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Landschaft und Natur

Leitlinie: Wir wollen in Riedstadt mit der Natur in Einklang leben und die für unsere Gemarkung prägenden Lebensräume bewahren und weiterentwickeln.

 

Ziele Landschaftsbild und Naherholung

1.    Das Landschaftsbild bewahren und weiterentwickeln sowie die natürliche Erholungseignung der Landschaft erhalten und verbessern
1.1 Durchgrünung der Feldfluren
1.2 Verbesserung der Straßenbegrünun
1.3 Freihalten der ökologisch wertvollen und für die Naherholung bedeutsamen Landschaftsteile von Bebauung und Freizeitnutzungen
1.4 Erhaltung und Verstärkung der Streuobstgürtel an den Ortsrändern
1.5 Harmonischer Übergang zwischen Bebauung und Außenbereichen
1.6 Wir setzen uns für den Rückbau oberirdischer Leitungen ein
1.7 Naturnahe Gestaltung der ehemaligen Kiesabbaugebiete

 

Ziele Artenvielfalt und Biotopschutz

2. Arterhaltung und Erhöhung der Artenvielfalt in der Landschaft und in bebauten Gebieten
2.1 Verminderung der Zerschneidungswirkung der Straßen und Bahn (besonders in Hinblick auf den Amphibienschutz)
2.2 Gezielte Förderung der Artenvielfalt in Auenwäldern, Feuchtflächen, Gewässern und Gehölz-Biotopen
2.3 Sicherung von Altholzinseln und Altbaumsolitären
2.4 Zielarten-Konzept entwickeln

3. Vernetzung von Lebensräumen
3.1 Unterbrochener Biotopverbund, gestörte Biotopvernetzung sind wiederherzustellen

4. Förderung der natürlichen Vegetation
4.1 Noch vorhandene naturnahe Reste von Laubwaldgesellschaften sind zu schützen und zu erweitern (Auen- und Erlenbruchwälder) unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Hochwasserschutzes
4.2 Ziel der Waldbewirtschaftung sind Laubholzbestände, die der potentiell natürlichen Vegetation möglichst nahekommen.
4.3 Erhaltung der standorttypischen Hecken und Kleinwälder in der Feldflur
4.4 Grünland und Röhrichte sind zu erhalten und zu ergänzen
4.5 Sonderstandorte der potentiellen natürlichen Vegetation - vor allem in den Auen - sind vor dauerhaften Veränderungen zu schützen
4.6 Bei Neupflanzungen von Gehölzen ist eine Anlehnung an das Artenspektrum der potentiellen natürlichen Vegetation als Ziel zu setzen
4.7 Bei Ausgleichsmaßnahmen in der freien Landschaft soll der ungestörten Entwicklung (Sukzession) mit einhergehendem Monitoring der Vorrang vor aufwendigen Rekultivierungsmaßnahmen gegeben werden

 

Ziele Gewässer

5. Wasserqualität verbessern
5.1 Gewässergüteklasse II (mäßig belastet) und besser für alle Oberflächengewässer
5.2 Verbesserung der Grundwasserqualität durch Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen und Minimierung der Verwendung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

6. Struktur und Begrünung der Gewässer in Einklang mit ihrer Funktion verbessern
6.1 Wasserbaulich / technische Maßnahmen sollen auch der ökologischen Verbesserung der Fließgewässer (-struktur) dienen
6.2 Begradigte Fließgewässer sind zu renaturieren unter Gewährleistung ihrer Funktion
6.3 Stehende Oberflächengewässer sind naturnah zu gestalten und die eventuelle Freizeitnutzung zu organisieren

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Siedlungesentwicklung

Leitlinie: Die Bürgerinnen und Bürger Riedstadts entwickeln ihr Gemeinwesen zu einer attraktiven, lebenswerten Gemeinde, in der die verschiedenen Ortsteile ihren Charakter bewahren, viele Ziele am wirkungsvollsten gemeinsam entwickelt und verfolgt werden. Soziale, kulturelle, wirtschaftliche und ökologische Belange werden gleichrangig berücksichtigt.  

 

Ziele Siedlungsentwicklung allgemein  

1. Die zukünftige Siedlungsentwicklung Riedstadts erfolgt behutsam. Dabei werden ökonomische, ökologische und soziale Aspekte gleichrangig abgewogen.
1.1 Das zukünftige Wachstum der Einwohnerzahl soll behutsam erfolgen (Zielgröße 25.000 Einwohner bis 2010). Die Entwicklung wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger regelmäßig - mindestens alle 5 Jahre - kritisch analysiert und beurteilt. Darauf aufbauend werden geeignete Instrumente  zur Steuerung (z.B. Grundstückskäufe und Verhältnis Wohneinheiten pro Hektar) entwickelt und eingesetzt.
1.2 Zukünftig erfolgt eine gesteuerte, angepaßte Nachverdichtung im unbeplanten Bestand durch Umbau, Umnutzung, Neubau und Flächenumwidmung. Dazu werden kurzfristig geeignete Maßnahmen (z.B. Gestaltungssatzung und Bebauungsplan) eingesetzt.

 

Ziele Arbeit und Gewerbe

2. Die behutsame Siedlungsentwicklung strebt in verträglicher Form die Mischung der Funktionen Arbeiten, Wohnen, Freizeit und Versorgung an (sowohl zwischen als auch innerhalb der Ortsteile).
2.1 Das Zentrum der Gemeinde Riedstadt ist Goddelau. Alle übergeordneten Funktionen werden in Goddelau realisiert. Die eigene Identität der Ortsteile sowie deren Grundversorgung wird erhalten und gefördert.
2.2 In allen Ortsteilen werden die Ortsmitten kontinuierlich weiter entwickelt, so daß sie immer mehr zu zentralen Begegnungsstätten im jeweiligen Ortsteil werden.
2.3 Die Ausweisung von Gewerbegebieten und Mischgebieten erfolgt zur bedarfsgerechten Schaffung ortsnaher Arbeitsplätze und zum Erreichen der wirtschaftlichen Ziele. Die Entwicklung wird unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger regelmäßig - mindestens alle 5 Jahre - kritisch analysiert und beurteilt. Darauf aufbauend werden geeignete Instrumente  zur Steuerung (z.B. Verhältnis Arbeitsplätze pro Hektar) entwickelt und eingesetzt.
2.4 Sowohl in den Alt- als auch in den Neubaugebieten soll es eine Funktionsmischung geben. Ziele Soziales Miteinander, Kultur und Beteiligung

3. Die zukünftige Siedlungsentwicklung berücksichtigt soziale und kulturelle Belange der Bürger/innen. Sie fördert das gesellschaftliche Miteinander und die gemeinsame Identität.
3.1 Die Bewohner/innen und Nutzer/innen werden frühzeitig an Planungs- und Gestaltungsvorhaben beteiligt. Ziel ist die Identifikation mit dem Lebensumfeld. Auch die Mithilfe bei der Realisierung und Unterhaltung trägt zur Identifikation bei.
3.2 Orte der Begegnung werden erhalten und weiterentwickelt. In neuen Planungsvorhaben werden Plätze und Orte für Begegnung, Kultur und Kommunikation vorgesehen.
3.3 Sowohl neue Bürger/innen sollen in die Strukturen der alten Ortskerne integriert werden, als auch neue Baugebiete für die bisherigen Bewohner der Ortsteile attraktiv gemacht werden.
3.4 Die Vielfalt der Wohnbedürfnisse (Formen des Zusammenlebens, unterschiedliche Lebensalter, unterschiedliche Familienstrukturen) werden bei der Planung berücksichtigt. Neue Ideen für die nachhaltige und erfolgreiche Umsetzung in der Planung werden gesucht.
3.5 Spielplätze für Kinder verschiedener Altersstufen stehen in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Auch für Spielplätze gilt, dass sie mit Beteiligung der Kinder geplant und errichtet werden. Die Gestaltung ist von hoher Qualität und Vielfalt.
3.6 Der Aufenthalt und das Spielen von Kindern im Freien soll zusätzlich zu den Spielplätzen an möglichst vielen Stellen im Siedlungsraum gefahrlos möglich sein. Die Wünsche und Bedürfnisse von Mädchen werden dabei in gleichem Maße berücksichtigt wie die von Jungen[1].
3.7 In verdichteten Siedlungsbereichen wird die Privatsphäre erhalten und die Gemeinsamkeit der Nachbarschaft gefördert.

 

Ziele Gestaltung, Mobilität und Umweltschutz

4. Bei der Siedlungsentwicklung erfolgt die Gestaltung und Erschließung ortstypisch, verkehrsberuhigend und umweltfreundlich.
4.1 Bei der Gestaltung von Gebäuden und deren Umfeld sollen möglichst ortstypische Materialien und Farben verwendet werden. Auf die Erfordernis energiesparender Bauweise wird dabei Rücksicht genommen.
4.2 Im Rahmen einer Gestaltungssatzung sind entsprechender Vorgaben zu erarbeiten, die bei Planungen im Siedlungsraum das orts- und landschaftstypische Bild mit seinen Besonderheiten bewahren und fördern. Die Umsetzung von Gestaltungssatzungen soll überprüft werden.
4.3 Die Gestaltung von Wegen, Plätzen und Gebäuden ist phantasievoll, zweckmäßig und von hoher Qualität:[2] Der Straßenraum ist so gestaltet, dass die Fortbewegung zu Fuß und mit dem Rad sicher, angenehm und erlebnisreich ist (Materialien, Gestaltung, Verkehrsführung[3]). Wege, die von Kindern häufig benutzt werden, verdienen dabei besondere Berücksichtigung. Plätze sind so gestaltet, dass man gerne dort verweilt. Bummeln und Flanieren soll in den Ortsteilen Spaß machen.
4.4 Alle Neubau- und Gewerbegebiete sind so zu planen, dass der Fußweg zur nächsten Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs maximal 5 Minuten beträgt
4.5 Bei der Planung von Neubaugebieten ist zu beachten, dass bestehende Ortsmitten nicht zusätzlich mit motorisiertem Individualverkehr belastet werden. Kleinräumige Lösungen sind anzustreben.
4.6 Es gibt Siedlungsbereiche, die frei von ruhendem Verkehr sind.
4.7 Gebäude, Bürgersteige, Radwege, Zuwege und Infrastruktur in Riedstadt sollen barrierefrei, fußläufig und mit dem Fahrrad zugänglich bzw. erreichbar sein.
4.8 Grünflächen innerhalb der bebauten Flächen und im Übergang zur Landschaft sind naturnah und vielfältig. Traditionelle siedlungstypische Biotope werden erhalten und neu angelegt.
4.9 Öffentliche Grünflächen werden extensiv gepflegt, um Artenreichtum und Strukturvielfalt zu erhalten und herzustellen.
4.10 Flächensparender Umgang mit Böden und Vermeidung unnötigen Bodenaushubs bei der Bebauung und Erschließung werden angestrebt.
4.11 Bei der Errichtung von Neubauten und der Modernisierung des Bestandes soll ein deutlicher Beitrag zur Minimierung des Kohlendioxidausstoßes und ein Schutz vor Immissionen (Luftschadstoffe und Lärm) erfolgen.  

[1] nicht nur Bolzplätze
[2]  nicht automatisch gleichzusetzen mit “teuer”
[3] Details siehe auch Kapitel “Verkehr”

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Soziales, Bildung, Kultur, Gesundheit

Leitlinie   Wir wollen ein lebenswertes Riedstadt erhalten und weiterentwickeln, das sich durch soziale und wirtschaftliche Gerechtigkeit, kulturelle Vielfalt, sehr gute Bildungsmöglichkeiten und hochwertige medizinische Versorgung auszeichnet.

 

Ziele Gemeinwesen  

1. Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls in Riedstadt  
1.1 Vernetzung der Ortsteile stärken
1.2 Identifikationsmöglichkeiten schaffen
1.3 Charakteristische kulturelle Eigenheiten der Ortsteile erhalten
1.4 Behutsames Wachstum der Gemeinde
1.5 Integration von Neubürgern
1.6 Förderung der Nachbarschaftshilfe
1.7 Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger
1.8 Stärkung des Kontaktes zwischen und innerhalb der Generationen

2. Förderung und Aufwertung von ehrenamtlichem Engagement  
2.1 Vernetzung bereits bestehender Institutionen und ortsansässiger Vereine  

 

Ziele Förderung einzelner gesellschaftlicher Gruppen  

3. Senioren anregen, sich in politische und gesellschaftliche Entscheidungsprozesse und Aktivitäten stärker einzubringen
3.1 Angebote und Dienstleistungen für Senioren in Riedstadt verbessern 
3.2 Wissen und Fähigkeiten der Senioren stärker nachfragen und fördern

4. Angebote für Familien, Kinder und Jugendliche erhöhen
4.1 Aufbau und Erhaltung eines bedarfsgerechten und differenzierten Angebotes für Schulkinder in jedem Ortsteil 
4.2 "Freiräume" im öffentlichen Raum für Kinder, Jugendliche und Erwachsene aufspüren, erhalten und ausweiten 

5. Konzepte zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen entwickeln und umsetzen  
5.1 An Jugendliche Verantwortung delegieren  

 

Ziele Gesundheit  

6. Verbesserung der Versorgungsqualität der Bevölkerung bei gleichzeitig besserer Nutzung von Einsparpotentialen   
6.1 Netz der medizinischen Versorgung weiter ausbauen
6.2 Nutzung von Wirtschaftlichkeitsreserven in den Arztpraxen (durch Kooperation)
6.3 Enge Kooperation zwischen Notdienst, Krankenhausärzten, nicht ärztlichen Heilberufen und Netzärzten
6.4 Reduzierung der Verweildauer im Krankenhaus - Vermeidung von stationärer Pflege, verzichtbarer Krankenhausbehandlung und Doppeluntersuchungen
6.5 Rationaler und rationeller Einsatz von Arzneimitteln, Heil- und Hilfsmitteln 
6.6 Hilfe in schwierigen Lebenssituationen und Trauer durch Seelsorge  

 

Thema Bildung und Kultur  

7. Erhaltung und Verbesserung des Angebots an Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten sowie an kultureller Vielfalt  
7.1 Erweitertes Angebot der Schulen  
7.2 Angebot einer gymnasialen Oberstufe unterstützen
7.3 Außerschulische Angebote durch VHS fördern
7.4 Förderung von Ausbildungsplätzen

8. Bildung und Bewußtsein für Nachhaltigkeit fördern
8.1 Bewußten und kritischen Umgang mit Massenmedien einüben
8.2 Geschichts- und Kulturbewußtsein fördern
8.3 Bewußtsein zu Chancen und Risiken des Einsatzes von (moderner) Technik und ihrer sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen fördern
8.4 Naturerleben und Beziehung zur Natur und Landschaft fördern

9. Verantwortungsvollen Konsum sowie nachhaltige, umweltverträgliche Verhaltensweisen fördern

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Verkehr

Leitlinie: Die Gemeinde Riedstadt wird sich gemäß der "Charta von Aalborg" bemühen, das Aufkommen an individuellem motorisiertem Verkehr zu senken und dabei dennoch die Erschließungsqualität zu verbessern. Das soziale Wohl sowie die gewachsene dörfliche Wohn- und Lebensqualität soll aufrecht erhalten werden. In einer zukunftsbeständigen Gemeinde Riedstadt mit ihren fünf Ortsteilen muß die erzwungene Mobilität verringert werden. Die Gemeinde Riedstadt wird ökologisch verträgliche Fortbewegungsarten (insbesondere Zufußgehen, Rad fahren, öffentlicher Nahverkehr) angemessen entwickeln. Die Akzeptanz des öffentlichen Nahverkehrs soll durch verbrauchergerechte Konzepte gestärkt werden. Ziel ist die wirtschaftliche und soziale Aktivität der Bürger der Gemeinde Riedstadt mit ihren fünf Ortsteilen aufrechtzuerhalten.

 

1. Deutliche Reduzierung des motorisierten innerörtlichen Verkehrs 
1.1 Vermeidung des PKW- Durchgangsverkehrs in den Ortsmitten bei vorhandenen Umgehungsstraßen und bei zumutbaren Umgehungsrouten
1.2 Verkehrsberuhigung: Tempo 30 auf allen Nebenstraßen
1.3 Durchfahrtsverbot für den LKW- Verkehr (nur Zulieferverkehr gestattet) bei vorhandenen Umgehungsstraßen und bei zumutbaren Umgehungsrouten
1.4 Verkehrsberuhigte Ortsmitten (auch mit Fußgängerzonen) einrichten

2. Erstellung und Umsetzung eines Verkehrssicherheitskonzeptes für alle Ortsteile
2.1 Vermeidung von Unfallgefahren Bereiche: - Bauliche Veränderungen - Sicherung von Schulwegen und Wegen zum Einkaufen

3. Erstellung und Umsetzung eines Sicherheitskonzeptes für alle VerkehrsteilnehmerInnen 
3.1 Verkehrserziehung

4. Verbesserung der Erschließungsqualität und der Zugänglichkeit
4.1 Verbesserung der innerörtlichen Versorgungsangebote für den täglichen Bedarf, sowie für Kultur, Kommunikation und Soziales (vgl. auch Siedlungsentwicklung und Wirtschaft)
4.2 Stärkung lokaler und regionaler Anbieter (siehe auch Wirtschaft)
4.3 Enge Vernetzung der Ortsteile untereinander sowie mit den Gewerbegebieten durch ÖPNV  

5. Ökologisch verträglichen Fortbewegungsarten (insbesondere Zufußgehen, Rad fahren, öffentlicher Nahverkehr) sollen angemessen entwickelt werden. Die Akzeptanz des öffentlichen Nahverkehrs soll durch verbrauchergerechte Konzepte gestärkt werden.
5.1 Schüler- und Jobtickets
5.2 Durchgehendes Rad- und Fußwegenetz einrichten
5.3 Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs  

6. Entwicklung eines Parkraumkonzeptes, um möglichst wenig öffentlichen Raum zu beanspruchen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden
6.1 Parkleitsysteme einrichten
6.2 Organisation des ruhenden Verkehrs (parkende Fahrzeuge aller Art)

7. Riedstadt soll eine kinderwagen- und behindertengerechte Gemeinde sein

8. Verwendung möglichst emissionsarmer Kraftfahrzeuge

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Verwaltung und kommunale Gremien

Im Text werden noch die Bezeichnungen "Gemeinde" aus dem Jahr 2000 verwendet. Sinngemäß sind nun Stadtverwaltung, Magistrat und Stadtverodnetenversammlung gemeint.

 

Leitlinie: Die Gemeindevertretung, der Gemeindevorstand und die Gemeindeverwaltung richten sich bei ihren Planungen, Entscheidungen und Handlungen nach dem Grundsatz der Zukunftsbeständigkeit. Wirtschaftlichkeit, Sozialverträglichkeit, Umweltschutz, Bürgernähe und Kundenorientierung stellen die Grundlage ihres Handelns dar. 

 

Ziele Wirtschaftlichkeit                                 » zur Seite Haushaltkonsolidierung 2014

1. Verantwortlicher und ausgewogener Umgang mit öffentlichen Haushaltsmitteln
1.1 Gesunde Struktur der öffentlichen Haushalte
1.2 Effizientes Handeln der Verwaltung  

 

Ziele Bürgerbeteiligung und Bürgernähe  

2. Die Gemeindeverwaltung, der/die Bürgermeister/in verstehen sich als Dienstleister im Auftrag der Bürger/innen. Sie und die gewählten Gremien sind dem Gemeinwohl verpflichtet.
2.1 Stärkere Bürgerbeteiligung und Transparenz bei Entscheidungen    

(Ziffer 3 ist im Laufe der Beratungen entfallen)

Ziele Umweltschutz und -management  

4. Verantwortlicher und nachhaltiger Umgang mit Ressourcen 
4.1 Umweltschutz ist Teamaufgabe
4.2 Es gilt der Grundsatz des ganzheitlichen und ressort-übergreifenden Umweltschutzes  
4.3 Das Ziel von Planungen ist eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinde
4.4 Ausarbeitung eines Indikatorensystems zur Kontrolle einer nachhaltigen Entwicklung
4.5 Optimierung des Umweltschutzes  

 

Ziele Lokale Agenda21  

5. Die Fortschreibung und Umsetzung der Lokalen Agenda 21 hat einen hohen Stellenwert und wird als fortlaufender Prozess verstanden
5.1 Für die Koordination und Umsetzung werden Haushaltsmittel, nach entsprechender Beschlußfassung, zur Verfügung gestellt und um Unterstützung Dritter geworben.
5.2 Bürger/innen, Institutionen und Agenda-Gruppen gestalten den Agenda-Prozess gemeinsam
5.3 Es erfolgt ein Informationsaustausch zwischen Institutionen Agenda-Gruppen und Öffentlichkeit über die Fortschritte im Agenda-Prozess

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Wirtschaft

Leitlinie: Stärkung des Gemeinwohls sowie zukunftsfähige, innovative und sozialverträgliche wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde unter gleichzeitiger Förderung der gewachsenen Strukturen und Bewahrung von Natur und Umwelt

 

Ziele Fremdenverkehr / Naherholung  

1. Förderung eines schonenden Fremdenverkehrs (Fremdenverkehrskonzept)  
1.1 Marketing für Tourismus und Naherholung auf- und ausbauen
1.2 Professionelle Organisation, Abwicklung und Durchführung des Fremdenverkehrskonzeptes
1.3 Angebot eines zusätzlichen Freizeitangebotes für potentielle Kurzurlauber und Übernachtungsmöglichkeiten
1.4 Messegäste (Messe FFM) als Multiplikatoren zur Belebung des Fremdenverkehrs gewinnen  

 

Ziele Gewerbe  

2. Verbesserung der (innerörtlichen) Versorgung und Einkaufsmöglichkeiten   
2.1 Sicherung und Erweiterung von Angeboten von Dienstleistungsbetrieben, Handwerk und Kleinbetrieben
2.2 Sicherung und Erweiterung der Vielfalt an Einkaufsmöglichkeiten (Wochenmarkt / Reformhaus) u.a. in den Ortskernen (kurze Wege / attraktives Ortsbild)  
2.3 Sicherung der Grundversorgung in den größeren Neubaugebieten wie z.B. in Goddelau Südost (Schreibwaren / Bäcker / Metzger usw.)

3. Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen 
3.1 Stärkung regionaler Anbieter und Verbesserung der Vermarktung regionaler Produkte
3.2 Produkte aus Riedstadt stärker vermarkten und Qualität der Produkte fördern

4. Wirtschaftsförderung: ausgeglichene Wirtschaftsstruktur und Ansiedlung von Unternehmen
4.1 Vielfältiger Branchenmix bei produzierendem Gewerbe und Dienstleistern / "Monokulturen" vermeiden  
4.2 Erleichterung von Betriebsneugründungen / Stärkung der Gewerbeansiedlung  
4.3 Beteiligung der Unternehmen an nachhaltigen Entwicklungskonzepten
4.4 Sicherstellung einer kontinuierlichen Arbeit zur Wirtschaftsförderung
4.5 Es werden bevorzugt Betriebe angesiedelt, die eher mittelständische und "riedverträglichen" sind, die in das Ortsbild passen, mit einer großen Anzahl an Arbeitsplätzen, insbesondere auch Teilzeitarbeitsplätze

5. Umweltverträgliche (Wirtschafts-) Entwicklung der Gemeinde fördern  
5.1 Die Gemeinde betreibt aktive Bodenpolitik
5.2 Ansiedlung umweltverträgliches Gewerbe
5.3 Es wird eine sparsame, effektive Flächennutzung und die Kooperation von Betrieben gefördert
5.4 Erstellung eines Kriterienkataloges zur Vergabe von Grundstücken

 

Ziele Landwirtschaft

6. Lokale Landwirtschaft stärken  
6.1 Erhaltung der Vollerwerbsbetriebe
6.2 Erschließung zusätzlicher Absatzmärkte - Förderung der Direktvermarktung  
6.3 Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen  
6.4 Intensivierung der Kommunikation zwischen Landwirtschaft und Bevölkerung

 

Ziele Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld

7. Qualifizierte Berufsausbildung und Beschäftigung soll für alle Riedstädter/ innen möglich sein
7.1 Die Gemeinde vermittelt Beratungsangebote (Qualifizierte Beratung von Arbeitslosen / Berufsberatung, VHS, Arbeitsverwaltung)
7.2 Förderung privater Initiativen zur Beschäftigung
7.3 Förderung von Ausbildungsplätzen
7.4 Zugangsmöglichkeiten für die BürgerInnen zu neuen Informations- und Kommunikationstechnologien

8. Die Ausstattung und Lage der Arbeitsplätze nimmt Rücksicht auf soziale und familiäre Belange.
8.1 Standortunabhängige Arbeitsplätze (z.B. Telearbeiten) fördern unter Beachtung sozialer Belange

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