Service-Portal Gewerbe

  • Entgegennahme von Gewerbeanzeigen
  • Führung des Gewerberegisters
  • Überwachung genehmigungspflichtiger Gewerbebetriebe (z.B. Gaststätten)
  • Erteilung von Erlaubnissen (z.B. zum Betrieb von Gastwirtschaften, vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes (Gestattung), Betrieb eines Bewachungsunternehmens)

Sofern Sie schriftlich eine Gewerbean-, ab-, oder ummeldung vornehmen, bitten wir Sie, eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen.

 

N. N.

Gewerbe- und Gaststättenrecht, Fischereischeine, Anzeigen vorübergehender Gaststättenbetrieb, Fundbüro

Raum: 019 (EG)

Telefon: 06158 181-512

Telefax: 06158 181-100

E-Mail:gewerbe@riedstadt.de

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