Service-Portal Gewerbe
- Entgegennahme von Gewerbeanzeigen
- Führung des Gewerberegisters
- Überwachung genehmigungspflichtiger Gewerbebetriebe (z.B. Gaststätten)
- Erteilung von Erlaubnissen (z.B. zum Betrieb von Gastwirtschaften, vorübergehender Betrieb eines Gaststättengewerbes (Gestattung), Betrieb eines Bewachungsunternehmens)
Sofern Sie schriftlich eine Gewerbean-, ab-, oder ummeldung vornehmen, bitten wir Sie, eine Kopie Ihres Ausweises (Vorder- und Rückseite) beizufügen.
Marina Müller
Stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Fischereischeine, Anzeigen vorübergehender Gaststättenbetrieb, Fundbüro
Raum: 019 (EG)
Telefon: 06158 181-512
Telefax: 06158 181-100
E-Mail:m.mueller@riedstadt.de
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