Service-Portal Standesamt
Auf dieser Seite finden Sie die örtlichen Ansprechpartner des Standesamtes sowie Beschreibungen eines Teils der dort angebotenen Leistungen.
Leistungen sind u.a.:
- Geburtsanmeldungen
- Eheschließungen
- Sterbefallanzeigen
Sollten Sie weitere Leistungen suchen oder ergänzende Informationen benötigen, wählen Sie bitte die betreffende Leistung in der unten stehenden Liste aus oder nutzen Sie die angebotenen Kontaktwege.
Die für die meisten Menschen bedeutsamste Leistung des Standesamtes ist die Eheschließung. Weitergehende Informationen zu "Heiraten in Riedstadt" finden Sie » hier.
Bitte beachten Sie: Sie können die Mitarbeiterinnen des Standesamtes unter den unten angegebenen persönlichen E-Mail-Adressen erreichen.
Sofern sich Ihr Anliegen aber nicht an eine bestimmte Mitarbeiterin richtet, raten wir Ihnen, E-Mails an die Adresse standesamt(at)riedstadt.de zu senden.
Cornelia Anthes
Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, Namensänderungen, Staatsangehörigkeitsfragen
Raum: 020 (EG)
Telefon: 06158 181-532
Telefax: 06158 181-501
E-Mail:c.anthes@riedstadt.de
Nicole Rust
Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, Namensänderungen, Staatsangehörigkeitsfragen
Raum: 021 (EG)
Telefon: 06158 181-534
Telefax: 06158 181-501
E-Mail:n.rust@riedstadt.de
Sandra Weller
Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, Namensänderungen, Staatsangehörigkeitsfragen
Raum: 021 (EG)
Telefon: 06158 181-533
Telefax: 06158 181-502
E-Mail:s.weller@riedstadt.de
Standesamt online
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit verschiedene Dienstleistungen, z.B. Geburten- und Eheregister des Standesamtes online anzufordern:
Bitte beachten Sie, dass Dokumente vom Standesamt Riedstadt nur ausgestellt werden können, wenn die Beurkundung einer Geburt, Eheschließung oder eines Sterbefalles beim hiesigen Standesamt vorgenommen wurde. Sofern Geburten oder Sterbefälle in einem Krankenhaus eingetreten sind, erhalten Sie von dem für diesen Ort zuständige Standesamt die gewünschte Urkunde. Bei Eheschließungen in einer anderen Stadt oder Kommune ist auch diese für die Ausstellung einer Eheurkunde zuständig.