Service-Portal Standesamt

Auf dieser Seite finden Sie die örtlichen Ansprechpartner des Standesamtes sowie Beschreibungen eines Teils der dort angebotenen Leistungen.

Leistungen sind u.a.:

  • Geburtsanmeldungen
  • Eheschließungen
  • Sterbefallanzeigen

Sollten Sie weitere Leistungen suchen oder ergänzende Informationen benötigen, wählen Sie bitte die betreffende Leistung in der unten stehenden Liste aus oder nutzen Sie die angebotenen Kontaktwege.

 

Die für die meisten Menschen bedeutsamste Leistung des Standesamtes ist die Eheschließung. Weitergehende Informationen zu "Heiraten in Riedstadt" finden Sie » hier.

Bitte beachten Sie: Sie können die Mitarbeiterinnen des Standesamtes unter den unten angegebenen persönlichen E-Mail-Adressen erreichen.
Sofern sich Ihr Anliegen aber nicht an eine bestimmte Mitarbeiterin richtet, raten wir Ihnen, E-Mails an die Adresse standesamt(at)riedstadt.de zu senden.

Cornelia Anthes

Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, Namensänderungen, Staatsangehörigkeitsfragen

Raum: 020 (EG)

Telefon: 06158 181-532

Telefax: 06158 181-501

E-Mail:c.anthes@riedstadt.de

Nicole Rust

Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, Namensänderungen, Staatsangehörigkeitsfragen

Raum: 021 (EG)

Telefon: 06158 181-534

Telefax: 06158 181-501

E-Mail:n.rust@riedstadt.de

Sandra Weller

Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen und Sterbefällen, Namensänderungen, Staatsangehörigkeitsfragen

Raum: 021 (EG)

Telefon: 06158 181-533

Telefax: 06158 181-502

E-Mail:s.weller@riedstadt.de

Standesamt online

Wir bieten Ihnen die Möglichkeit verschiedene Dienstleistungen, z.B. Geburten- und Eheregister des Standesamtes online anzufordern:

Geburtsurkunden

Eheurkunden

Voranmeldung Eheschließung

Lebenspartnerschaftsurkunden

Sterbeurkunden

Bitte beachten Sie, dass Dokumente vom Standesamt Riedstadt nur ausgestellt werden können, wenn die Beurkundung einer Geburt, Eheschließung oder eines Sterbefalles beim hiesigen Standesamt vorgenommen wurde. Sofern Geburten oder Sterbefälle in einem Krankenhaus eingetreten sind, erhalten Sie von dem für diesen Ort zuständige Standesamt die gewünschte Urkunde. Bei Eheschließungen in einer anderen Stadt oder Kommune ist auch diese für die Ausstellung einer Eheurkunde zuständig.