Der Frühling ist die Jahreszeit, in dem viele Vogelarten wie Fasane, Rebhühner, Enten und verschiedene Singvögel als Bodenbrüter ihre Nester anlegen. Auch andere Tiere, wie beispielsweise Rehe, Füchse und Hasen, bringen jetzt unter Hecken und Büschen, entlang von Gräben und Wegrändern, aber auch auf Wiesen und Äckern, ihre Jungen zur Welt. Für die Geburt und das Aufziehen der Nachkommen benötigen die Tiere Schutz und vor allem Ruhe.
Freilaufende Hunde sind aber durch ihren angeborenen Jagdtrieb eine Gefahr insbesondere für den Tiernachwuchs. Daher gilt in der Büchnerstadt Riedstadt in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 15. Juli eines Jahres auch bei Spaziergängen in der freien Natur eine Leinenpflicht für Hunde. Darüber hinaus müssen ganzjährig wegen der nach wie vor bestehenden Afrikanischen Schweinepest Hunde im Wald und waldnahen Gebieten an der Leine geführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Werden Wildtiere durch einen Hund gehetzt oder verletzt, kann dies den Hundeführer wegen des Verstoßes gegen naturschutzrechtliche Vorschriften teuer zu stehen kommen.
Ganz besondere Rücksicht auch außerhalb der Brut- und Setzzeit sollte aber auch auf zwei gefährdete Arten genommen werden, die in der Gemarkung Riedstadt vorkommen: den Kiebitz und das Rebhuhn. So brütet der stark gefährdete Kiebitz unter anderem auf einer Fläche hinter der Zentralkläranlage in Riedstadt-Goddelau. Der Bodenbrüter mit seiner markanten Kopfhaube bevorzugt Feuchtwiesen und Flächen mit kurzer Vegetation. Ideale Bedingungen findet der standorttreue Vogel auf dem Gelände in Goddelau. Weshalb Schilder am Rand der Fläche ausdrücklich auf diesen Rückzugsort hinweisen.
Im Hessischen Ried können auch noch Rebhühner beobachtet werden. Daher ist die Region nun bereits seit zwei Jahren eine von insgesamt zehn Modellregionen für den Rebhuhnschutz in Deutschland. Der Landschaftspflegeverband Groß-Gerau erfasst mit dem Projekt „Rebhuhn retten – Vielfalt fördern“ und vielen Akteuren aus Naturschutz, Jagd und Landwirtschaft die Rebhuhnbestände, auch in und um Riedstadt. Durch begleitende Maßnahmen sollen die Bestände der Art erhalten werden (z.B. durch Ansaat von Rebhuhn-Ressorts – nebeneinander liegenden ein- und zweijährigen Blühflächen). Neben dem Kiebitz ist das Rebhuhn damit eine weitere Art, für die wir alle Verantwortung tragen und damit auch Rücksicht nehmen sollten, auch über die eigentliche Brut- und Setzzeit hinaus. Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt im Übrigen bereits innerhalb geschlossener Ortschaften.
Da es neben vielen gewissenhaften Hundehaltenden leider auch in Riedstadt rücksichtslose Hundebesitzende gibt, weist die Stadt noch einmal darauf hin, dass Personen, die Hunde ausführen, angehalten sind, von Hunden verursachte Verschmutzungen öffentlicher Verkehrsflächen unverzüglich zu beseitigen. Entsprechende Behältnisse sind mitzuführen. Das Betreten von Spielplätzen mit Hunden ist ausdrücklich verboten, die Spielplatzschilder weisen auch darauf hin. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden; die Stadtpolizei wird verstärkt kontrollieren.