Informationen zur Bundestagswahl

Beantragte Briefwahlunterlagen können erst Anfang Februar zugestellt werden

Am Sonntag, 23. Februar finden die Wahlen zum 21. Deutschen Bundestag statt. Wegen der vorgezogenen Wahl, die ursprünglich erst am 28. September stattfinden sollte, weist das Wahlamt der Büchnerstadt Riedstadt vorsorglich auf veränderte Fristen hin.

Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 2. Februar auf dem Postweg zugestellt. Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt der Stadt angefordert werden. Wer nicht auf die Wahlbenachrichtigung warten will, kann den Antrag auch online ab Montag, 13. Januar direkt über die Startseite dieser Homepage stellen, oder jetzt schon schriftlich, die Schriftform ist auch per E-Mail gewahrt. Dazu sind folgende Angaben notwendig: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort). Die E-Mail sollte gerichtet werden an briefwahl(at)riedstadt.de. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Eine Versendung der Briefwahlunterlagen ist allerdings erst Anfang Februar möglich, da die Stimmzettel erst Ende Januar gedruckt werden können.  

Bei allgemeinen Fragen zur örtlichen Abwicklung der Bundestagswahl steht das Wahlamt (Oliver Hartmann, Tel. 06158 181 510) oder bei Fragen zum Wählerverzeichnis bzw. zur Briefwahl das Einwohnermeldeamt (Tel. 06158 181 644) gerne zur Verfügung. Die gemeinsame E-Mail-Adresse lautet: wahlen(at)riedstadt.de.  

Das Wahlamt ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (montags bis freitags von 07:30 bis 12 Uhr, dienstags bereits ab 07 Uhr, donnerstags zusätzlich 14 bis 18 Uhr). Zu diesen Zeiten ist für Wählerinnen und Wähler die Anforderung oder Abgabe der Briefwahlunterlagen möglich.