Einzugsermächtigung für Straßenbeiträge

Stadt kann automatische Rückzahlungen nur bei vorhandenem SEPA-Lastschriftmandat vornehmen

Ende letzten Jahres hat die Büchnerstadt Riedstadt die korrigierten Bescheide über wiederkehrende Straßenbeiträge für das Jahr 2019 versendet. Durch die Korrekturen kam es je nach Abrechnungsgebiet zu Rückzahlungen, zum Teil aber auch zu Nachzahlungen.

In diesem Zusammenhang weist die Stadt nochmal darauf hin, dass Rückzahlungen nur automatisch erfolgen können, wenn nach der Einführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge eine separate Einzugsermächtigung für Straßenbeiträge erteilt wurde. Bereits bestehende Einzugsermächtigungen wie etwa für die Grundsteuer konnten nicht einfach übertragen werden, sondern es mussten neue erteilt werden.

Wer stattdessen lieber die Straßenbeiträge überwiesen hat, kann nun entweder in einem unterschriebenen Schreiben an die Stadt seine Kontoverbindung für die Rückerstattung angeben, oder noch eine Einzugsermächtigung für Straßenbeiträge erteilen. Dies geht unkompliziert auf dieser Homepage der Stadt unter „Digitales Rathaus/Stadtkasse/ SEPA-Lastschriftmandat“.

Ähnliches gilt für Nachzahlungen. Um eine Zahlungserinnerung zu vermeiden, sollte zeitnah der noch ausstehende Betrag überwiesen werden, oder ein SEPA-Lastschriftenmandat erteilt werden, damit der Betrag automatisch vom Konto abgebucht werden kann.