In der letzten Stadtverordnetenversammlung in diesem Jahr am 12. Dezember hatten die Abgeordneten viele Einzelbeschlüsse zum Haushalt 2025 gefasst, dann aber sowohl die gemäß diesen Beschlüssen geänderte Haushaltssatzung 2025 als auch die Hebesatzsatzung abgelehnt. Des Weiteren wurde mit 18 Ja-Stimmen (SPD, BfR, Jungert und Frey) gegen 17 Nein-Stimmen (CDU, Grüne) der Beschluss gefasst, die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge nicht zu verlängern und zum 31. Dezember 2024 auslaufen zu lassen. Zudem soll gemäß dieses Beschlusses der Haushaltsansatz im Haushaltsentwurf 2025 für Straßensanierungen auf den Betrag von 1,7 Millionen Euro gedeckelt werden. Die Finanzierung der Straßensanierungen soll als Teil der Gesamtinvestitionen der Stadt über allgemeine Haushaltsmittel erfolgen.
Gegen diesen Beschluss zur Straßenfinanzierung sowie gegen die Nichtbeschlüsse der Haushaltssatzung und der Hebesatzsatzung hat Bürgermeister Marcus Kretschmann nun Widerspruch gemäß Paragraf 61 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) eingelegt. „Ich musste in allen drei Punkten zwingend qua Amt Widerspruch einlegen, da sie rechtswidrig sind und das Gemeinwohl der Büchnerstadt Riedstadt gefährden“, erläutert der Verwaltungschef.
In der Begründung zum Widerspruch wegen der Ablehnung der Haushaltssatzung wird darauf hingewiesen, dass die Gemeindevertretung ausschließlich für den Erlass der Haushaltssatzung zuständig ist und die Letztentscheidung über die Verwendung der öffentlichen Mittel der Gemeinde trifft. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bleibt ohne Erlass der Haushaltssatzung unerfüllt, der ordnungsgemäße Ablauf der Verwaltung ist nicht sichergestellt. Wörtlich heißt es: „Die Gemeindevertretung hat die Haushaltssatzung abgelehnt. Im Ganzen war ihr Verhalten nicht richtungsweisend. Sie hat die Möglichkeit der Zurückweisung für die Überarbeitung unter der Angabe der gewünschten Fest- und Zielsetzungen durch ihr Verhalten verhindert. Die Gemeindevertretung verstößt gegen ihren Auftrag zum Erlass einer Haushaltssatzung, der in ihrer ausschließlichen Zuständigkeit liegt.“ Ähnlich lautet auch die Begründung des Widerspruchs wegen der Ablehnung der Hebesatzsatzung.
Beim Widerspruch gegen den Beschluss aus dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der BfR-Fraktion zur Straßenfinanzierung wird darauf verwiesen, dass die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen für die Gemeinde erforderlich ist, um die Anforderungen des kommunalen Haushaltsrechts bei der Erfüllung ihrer Aufgaben für den Um- und Ausbau der Verkehrsanlagen zu erfüllen. Die Abschaffung der wiederkehrenden Straßenbeiträge versetze die Gemeinde in die Situation, die Einnahmen des Haushalts zu verringern und gegen den haushaltsrechtlichen Grundsatz des Ausgleichs zu verstoßen. Und dies, obwohl hessische Gemeinden verpflichtet seien, Einnahmen in dem vom Gesetz vorgesehenen Umfang zu erheben.
Als nächsten Schritt müssen nun gemäß der Widersprüche alle drei Tagesordnungspunkte erneut in der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 23. Januar 2025 behandelt werden.