Besichtigung zeigt: Neubau unumgänglich

Stadtverordnete schauten sich vor Ausschusssitzung die Feuerwehrhäuser von Erfelden und Goddelau an

Der Erfelder Wehrführer Thomas Henzelmann und Stadtbrandinspektor Markus Kölsch (v.li.) zeigten Ausschussmitgliedern die vollgestellte Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Erfelden.
Die Kleiderkammer für die gesamte Freiwillige Feuerwehr Riedstadt.
Auch im Goddelauer Feuerwehrhaus herrscht drangvolle Enge, wie Ausschussvorsitzender Gaston Wolfsturm (4.v.li.) und weitere Ausschussmitglieder sahen.

„Wir sind hier um zu verstehen, wo die Probleme sind“, begrüßte Ausschussvorsitzender Gaston Wolfsturm die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Bau, Verkehr und Digitales (UBV) vor dem Feuerwehrhaus Erfelden - und schickte gleich die Warnung hinterher, dass in der unterdimensionierten und vollgestellten Fahrzeughalle gar nicht richtig herumgelaufen werden könne.  

Angesichts ihrer beiden veralteten und mit zahlreichen Mängeln versehenen Feuerwehrhäuser hatten die Freiwilligen Feuerwehren von Goddelau und Erfelden in einem historischen Schritt im Juni 2022 beschlossen, für beide Wehren einen gemeinsamen Stützpunkt anzustreben, der auf dem Gelände gegenüber dem ehemaligen McDonalds und damit direkt an der B44 und der K156 entstehen soll. Dieser Stützpunkt soll nicht nur die beiden Wehren zukunftsfähig machen, sondern durch ein Zentrallager für die Freiwillige Feuerwehr Riedstadt auch Entlastung für die übrigen drei Stadtteilfeuerwehren bringen.  

Die Stadtverordnetenversammlung hatte jedoch wegen der hohen Kosten die Investitionen in das Projekt „Feuerwehr Riedstadt Mitte“, die gesteigerte Bodenbevorratung dazu sowie die Anschaffung einer Drehleiter in ihrer Dezembersitzung 2024 mit einem Sperrvermerk versehen, der nur vom UBV und den Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss (HFW)  aufgehoben werden kann. Zudem hatte die BfR beantragt, detailliert die Kosten für eine Sanierung beider Feuerwehrhäuser zu ermitteln. Daher hatten sich die Mitglieder des UBV entschieden, vor ihrer eigentlichen Sitzung am Montag, 10. März, beide Feuerwehrstandorte zu besichtigen.  

Am ersten Besichtigungsort zeigten Stadtbrandinspektor Markus Kölsch und der Erfelder Wehrführer Thomas Henzelmann eine nicht enden wollende Mängelliste, angefangen mit der Fahrzeughalle: die Tore lassen sich zum Teil automatisch nur halb öffnen, es gibt zu wenig Stellplätze und wegen fehlender Lagermöglichkeiten stehen Dinge in der Halle, die dort gar nicht sein dürften, erläuterte Kölsch. In der Halle ist auch die Kleiderwäsche für die gesamte Freiwillige Feuerwehr Riedstadt untergebracht. Doch es fehle eine Schwarz-Weiß-Trennung von schmutziger und sauberer Wäsche und mangels einer – eigentlich vorgeschriebenen – Absauganlage hinge die frisch gewaschene Kleidung in den Dieselabgasen, schilderte Kölsch die desolaten Zustände.  

Der weitere Rundgang zeigte weitere eklatante Mängel: Wasserschäden in der Werkstatt, im Jugendraum und im Keller künden davon, dass eigentlich das gesamte Dach saniert werden müsste, jetzt aber nur noch notdürftig abgedichtet wird.  „Das ist unsere zentrale Kleiderkammer für ganz Riedstadt, 250 Frauen und Männer werden hier eingekleidet“, bemerkte Kölsch – und öffnete die Tür zu einem Raum, der kaum größer als eine Besenkammer ist. Ähnlich sieht es mit dem kleinen Büro aus, in dem die Einsatzleitung der Unwetter- und Hochwasserzentrale untergebracht ist. Die Zentrale muss Riedstadt ab einem gewissen Rhein- Pegelstand besetzen. In dem kleinen Büro müssen dann vier bis fünf Personen sitzen, Platz ist aber eigentlich nur für zwei. Des Weiteren sind die Spinde für die Feuerwehleute viel zu klein und stehen aus Platzmangel zum Teil im Jugendraum, die Jugend hat daher keinen Aufenthaltsraum. Weil es keine getrennten Duschen für Frauen und Männer gibt, weist ein Schild an der Tür daraufhin, wer gerade dran ist.  

Genauso problematisch ist die Situation in Goddelau, wie sich beim Rundgang mit dem Stadtbrandinspektor und dem neuen Goddelauer Wehrführer Marcus Schramm zeigte. Man merkt dem Bau an, dass er beim Umzug in das ehemalige Sportheim im Jahr 2000 als Provisorium gedacht war. So gibt es nur eine Ein- und Ausfahrt, was eigentlich nicht mehr zulässig ist. „Wer nicht rechtzeitig da ist, dem kommt da erste Feuerwehrauto entgegen“, berichtete Schramm. Auch im Gebäude gibt es schwierigen Kreuzungsverkehr: Die gemeinsame Umkleide für Männer und Frauen hat nur einen Eingang, sodass sich ankommende und ausrückende Einsatzkräfte in die Quere kommen. Es funktioniert nur eine Dusche, das Dach ist genauso marode wie in Erfelden und die Stellplätze sind ebenfalls unzureichend.  

In Goddelau werden die Atemschutzgeräte für die gesamte Riedstädter Wehr gewartet. Doch die Werkstatt „entspricht keinem Standard oder Vorgaben“, erklärte der Stadtbrandinspektor. Hier wie bei den vielen anderen mit Rot für „unverzüglich“ gekennzeichneten Mängeln des Prüfberichts für beide Standorte gelte, dass sie vom Technischen Prüfdienst Hessen nur mit Hinweis auf den Neubau noch hingenommen würden, betonte Kölsch.  

In der den Rundgängen folgenden Ausschusssitzung betonte Bürgermeister Marcus Kretschmann, wie dringend eine zügige Planung der Feuerwehr Mitte geboten und wie alternativlos der gemeinsame Neubau sei. Einstimmig hoben sowohl der UBV als auch der Hauptausschuss einen Tag später die Sperrvermerke auf.  Die BfR stellte in der Sitzung ihren Antrag auf Kostenermittlung einer Sanierung beider Häuser zurück und brachte zum Hauptausschuss einen geänderten Antrag ein, nachdem der Magistrat darlegen soll, wie die Stadt die Investitionskosten durch den Neubau finanzieren kann. Dem stimmten sowohl der Ausschuss als auch die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 13. März zu.  

Ebenfalls in beiden Gremien verabschiedet wurde die Magistratsvorlage, dass noch im Jahr 2025 für den Neubau Feuerwehr Riedstadt Mitte alle Voruntersuchungen und Gutachten, die Einleitung des Bauleitplanverfahrens mit der Änderung des Flächennutzungsplans, die Aufstellung eines Bebauungsplans, die Erschließungsplanung sowie die Objektplanung und die Freiflächenplanung einzuleiten sind und der Magistrat die entsprechenden Vergabeverfahren für die Planungsschritte über das KVZ Groß-Gerau veranlasst. Die jeweilige Entwurfs- und die Genehmigungsplanungen sind der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.