Ergebnisse der Kommunalwahlen vom 14. März 2021 in Riedstadt

Die Riedstädter Ergebnisse der Kommunalwahl 2021 sind im Programm Votemanager nachzulesen.

Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl 2021

Am 14. März 2021 finden in der Büchnerstadt Riedstadt Wahlen

  • zur Stadtverordnetenversammlung,
  • zum Kreistag des Landkreises Groß-Gerau sowie
  • zum Ausländerbeirat Riedstadt

statt.

Zum ersten Mal wird zeitgleich mit den allgemeinen Kommunalwahlen die Wahl zum Ausländerbeirat durchgeführt.

Laut Hauptsatzung der Büchnerstadt Riedstadt werden für

  • die Stadtverordnetenversammlung 37 Vertreter*innen und
  • für den Ausländerbeirat 7 Mitglieder gewählt.
  • Der Kreistag hat aktuell 71 Mitglieder.

Mehr Informationen zur Kommunalwahl

Das Wahlsystem ist ein mit Personenwahl verbundenes Verhältniswahlsystem.
Alle Wahlberechtigten besitzen so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind.
Die Wahlberechtigten können dabei Bewerberinnen und Bewerbern bis zu drei Stimmen geben (Kumulieren) und die Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Wahlvorschlägen (Parteien und Wählergemeinschaften) verteilen (Panaschieren).
Wird dagegen nur ein einziger Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.
Für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und die Wahl des Ausländerbeirates bildet das gesamte Stadtgebiet Riedstadt den Wahlkreis.

Wahlberechtigt für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung
sind Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerin oder Unionsbürger) sind,
  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, also am 14.03.2003 oder früher geboren sind und
  • seit mindestens sechs Wochen, also seit mindestens 31.01.2021 in der Büchnerstadt Riedstadt ihren Wohnsitz haben.


Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Wahlberechtigt für die Ausländerbeiratswahl sind die ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, also am 14.03.2003 oder früher geboren sind und
  • seit mindestens sechs Wochen, also seit mindestens 31.01.2021 in der Büchnerstadt Riedstadt ihren Wohnsitz haben.


Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz.
Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt.

Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der Paragrafen 10 bis 13 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) entsprechen müssen.

Wahlvorschläge können von Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes und von Wählergruppen eingereicht werden.

Eine Partei oder Wählergruppe kann in jedem Wahlkreis nur einen Wahlvorschlag einreichen.

Die Verbindung von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen ist unzulässig (Paragraf 10 Absatz 1 bis 4 Kommunalwahlgesetz).

Wählbar als Stadtverordnete oder Stadtverordneter sind die Wahlberechtigten, die am Wahltag

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, also am 14.03.2003 oder früher geboren sind und
  • seit mindestens drei Monaten, also seit mindestens 14.12.2020 in der Büchnerstadt Riedstadt ihren Wohnsitz haben.


Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind die wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner, die am Wahltag

  • das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, also am 14.03.2003 oder früher geboren sind und
  • seit mindestens drei Monaten, also seit mindestens 14.12.2020 in der Büchnerstadt Riedstadt ihren Wohnsitz haben.


Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind unter den genannten Voraussetzungen auch Deutsche im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohnerin oder ausländischer Einwohner im Inland erworben haben oder die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.

Bei Inhaberinnen und Inhabern von Haupt- und Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts gilt der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz. Nicht wählbar ist, wer infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.

Das Aufstellen und Einreichen von Wahlvorschlägen ist an wahlrechtliche Voraussetzungen gebunden. Bei dem Aufstellen der Wahlvorschläge ist ein hohes Maß an Sorgfalt und Genauigkeit notwendig. Nur wenn alle Unterlagen form- und fristgerecht vorliegen, kann ein Wahlvorschlag zugelassen werden.

Nach Bestimmung des Wahltages fordert die Wahlleiter der Büchnerstadt Riedstadt durch öffentliche Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Wahlvorschläge können nur von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden. Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber gibt es bei Kommunalwahlen nicht.
Bei der Aufstellung sollen nach Möglichkeit Frauen und Männer gleichermaßen berücksichtigt werden.

Die amtlichen Vordruckmuster für die Aufstellung der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Einreichung der Wahlvorschläge finden Sie nachfolgend:
 
KW Nr. 6 Wahlvorschlag (PDF)
KW Nr. 6 Ergänzungsblatt zum Wahlvorschlag (PDF)
KW Nr. 8 Bescheinigung des Wahlrechts (PDF)
KW Nr. 9 Zustimmungserklärung (PDF)
KW Nr. 10 Bescheinigung der Wählbarkeit (bitte doppelseitig ausdrucken) (PDF)
KW Nr. 11 Niederschrift über die Versammlung zur Bewerberaufstellung (PDF)
KW Nr. 11 Ergänzungsblatt zur Niederschrift (PDF)

14.03.2003letzter Geburtstermin für die Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht) und die Wählbarkeit (passives Wahlrecht)
14.12.2020spätester Zuzugstermin für die Wählbarkeit im Wahlkreis
04.01.2021Einreichungsschluss Wahlvorschläge - 18 Uhr
letzter Zeitpunkt für die Abgabe von Wahlvorschlägen
15.01.2021Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge
31.01.2021Stichtag für die Eintragung der Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis des Wahlkreises
01.02.2021Briefwahl - frühester Termin zur Beantragung von Wahlscheinen und Ausgabe von Briefwahlunterlagen
21.02.2021letzter Tag zur Benachrichtigung der Wahlberechtigten über ihre Eintragung im Wählerverzeichnis

22.02.2021

bis

26.02.2021

Bereithaltung der Wählerverzeichnisse zur Einsichtnahme / Einspruchsfrist
12.03.2021letzter Termin zur Beantragung von Briefwahlunterlagen – 13 Uhr
14.03.2021

Wahltag – 8 bis 18 Uhr

bis 15 Uhr - Möglichkeit zur Beantragung von Briefwahlunterlagen im Falle nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung oder glaubhafter Versicherung des Nichterhalts der Briefwahlunterlagen

bis 18 Uhr – spätester Zeitpunkt, bis zu dem Wahlbriefe beim Magistrat der Büchnerstadt Riedstadt eingegangen sein müssen

Anlässlich der Kommunalwahlen am 14. März 2021 haben Sie als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Sie müssen im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber wurden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.

Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Online-Wahlscheinantrag

Städtische Pressemeldungen zum Thema

Dank an Wahlvorstände (12.04.2021)

Kreiswahlergebnis für Riedstadt liegt vor (17.03.2021)

Neuwahl des Ausländerbeirates (17.03.2021)

CDU wird stärkste Fraktion (16.03.2021)

54,10 Prozent Wahlbeteiligung (15.03.2021)

Wahlergebnis nur im Internet (12.03.2021)

Ausnahmezustand für etwa drei Tage (11.03.2021)

Letzte Hinweise zur Kommunalwahl (11.03.2021)

Briefwahlflut im Rathaus (04.03.2021)

Am 14. März auch Wahl zum Ausländerbeirat (16.02.2021)

Wahlbenachrichtigung bis 21. Februar (15.02.2021)

Die Krux mit den Kreuzen (02.02.2021)

Briefwahlunterlagen per Internet (20.01.2021)

Acht Listen zugelassen (19.01.2021)

Wie ist das mit den Kreuzen? Und jetzt? (13.01.2021)

 

 

Weitere Informationen und die entsprechenden Rechtsgrundlagen

Homepage des Landeswahlleiters: Landeswahlleiter

Kontakt

Magistrat der Büchnerstadt Riedstadt
-Wahlamt-
Rathausplatz 1
64560 Riedstadt

Wahlleiter:Oliver Hartmann
Telefon:06158 181-510
Fax:06158 181-100
E-Mail:o.hartmann(at)riedstadt.de


Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.