Die Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage (KABS) hat ihre Mitgliedskommunen und damit auch die Büchnerstadt Riedstadt darüber informiert, dass es nach einer Rechtsänderung neue Vorschriften zur Abgabe von Bti-Tabletten zur Bekämpfung von Schnaken an die Bevölkerung gibt.
Denn bei Bti-Tabletten handelt es sich nach einer EU-Verordnung um Biozidprodukte der Produktart 18 (Insektizide). Für die gilt nun nach einer Rechtsänderung ein Selbstbedienungsverbot. Das bedeutet, dass ein Sachkundenachweis der abgebenden Person erforderlich ist und erst dann wieder eine Tablettenausgabe an Bürgerinnen und Bürger erfolgen darf. Die Büchnerstadt Riedstadt hat zwar mehrere Mitarbeiter, die über einen solchen Sachkundenachweis verfügen, doch muss noch eine Nachschulung erfolgen.
Die KABS und die Stadt arbeiten an einer möglichst schnellen Lösung, um die Wartezeit so kurz wie möglich zu halten. Bis dahin darf die Büchnerstadt bedauerlicherweise vorübergehend keine Bti-Tabletten abgeben.
Zur Steckmückenprävention gibt es auch noch andere Ansätze: Gefäße sollten so gelagert werden, dass sich kein Wasser darin ansammeln kann, Behältnisse lückenlos abgedichtet und einmal wöchentlich wassergefüllte Behältnisse vollständig geleert werden. Zudem können Wasserabläufe mit kochendem Wasser durchgespült werden.
Die Rechtsänderung hat nur Auswirkungen auf die Abgabe von Bti-Tabletten zur Behandlung in der bebauten Ortslage. Die Anwendung von Bti zur Regulierung der Stechmückenentwicklung in den Hochwassergebieten ist ausdrücklich nicht eingeschränkt.


