Rücksicht auf Kiebitze, Rehe und Co

Setz- und Brutzeit gilt vom 1. März bis 15. Juli eines Jahres

Schilder weisen auf die Schutzfläche für Kiebitze hin.

Der Frühling ist die Jahreszeit, in dem viele Vogelarten wie Fasane, Rebhühner, Enten und verschiedene Singvögel als Bodenbrüter ihre Nester auslegen. Auch andere Tiere, wie beispielsweise Rehe, Füchse und Hasen, bringen jetzt unter Hecken und Büschen, entlang von Gräben und Wegrändern, aber auch auf Wiesen und Äckern, ihre Jungen zur Welt. Für die Geburt und das Aufziehen der Nachkommen benötigen die Tiere Schutz und vor allem Ruhe.  

Freilaufende Hunde sind aber durch ihren angeborenen Jagdtrieb eine Gefahr insbesondere für den Tiernachwuchs. Daher gilt in der Büchnerstadt Riedstadt in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 15. Juli eines Jahres auch bei Spaziergängen in der freien Natur eine Leinenpflicht für Hunde.

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Werden Wildtiere durch einen Hund gehetzt oder verletzt, kann dies den Hundeführer wegen des Verstoßes gegen naturrechtliche Vorschriften teuer zu stehen kommen.  

Ganz besondere Rücksicht sollte auch außerhalb der Setz- und Brutzeit in der Nähe einer Fläche hinter der Zentralkläranlage in Riedstadt-Goddelau genommen werden. Denn hier brütet der stark gefährdete Kiebitz, Vogel des Jahres 2024. Der Bodenbrüter mit seiner markanten Kopfhaube bevorzugt Feuchtwiesen und Flächen mit kurzer Vegetation. Ideale Bedingungen findet der standorttreue Vogel auf dem Gelände in Goddelau. Weshalb Schilder am Rand der Fläche ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich hier ein Rückzugsort für den streng geschützten Kiebitz befindet und er hier brütet.  

Das Betreten der Fläche ist daher vom 1. März bis 1. September untersagt. An Hundebesitzer ergeht der dringende Apell, auch außerhalb dieses Zeitraums ihre Hunde an die Leine zu nehmen.  

Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt im Übrigen bereits innerhalb geschlossener Ortschaften.