Letzte Hinweise zur Kommunalwahl

Briefwahl-Stimmzettel müssen am 15. März bis 18 Uhr im Rathaus sein

Das Riedstädter Rathaus von außen. Vor dem Gebäude stehen drei Fahnenmasten. Dort wehen die Fahnen der Bundesrepublik Deutschland, des Landes Hessen und der Stadt  Riedstadt.
Die Briefwahl-Stimmzettel müssen am 15. März bis 18 Uhr im Rathaus sein.

Bei der Kommunalwahl am kommenden Sonntag (15.März) bleibt die Briefwahl weiterhin gefragt. Bei 18.049 Wahlberechtigten haben bei der Gemeindewahl mit Stand eine Woche vor dem Wahltermin 5.340 Personen Briefwahl beantragt. Damit entscheiden sich auch in diesem Jahr viele für diese Möglichkeit, auch wenn die Zahlen nicht mehr ganz so hoch sind wie bei der letzten Kommunalwahl während der Corona-Zeit. Zahlreiche Wählerinnen und Wähler schätzen die Gelegenheit, ihre Stimmen in Ruhe zu Hause abzugeben und die Optionen wie Kumulieren und Panaschieren sorgfältig zu nutzen.  

Selbstverständlich ist auch die Stimmabgabe direkt im Wahllokal am Wahltag zu den festgelegten Öffnungszeiten (8 bis 18 Uhr) möglich.    

Damit alle Briefwahlstimmen berücksichtigt werden, muss der Brief mit dem verschlossenen Stimmzettel und dem unterschriebenen Wahlschein am Wahltag bis 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Hierfür können auch die Briefkästen der Stadt in den einzelnen Stadtteilen genutzt werden. Sie befinden sich in Leeheim, Crumstadt und Wolfskehlen an den ehemaligen Rathäusern, in Erfelden am Eingang zur Stiftung Soziale Gemeinschaft (Wilhelm-Leuschner-Straße 21). Die Briefkästen für den internen Postverkehr sind mit einem Stadtwappen kenntlich gemacht und werden nochmals am Wahlsonntag gegen 15 Uhr geleert.  

Bei Fragen zur Abwicklung der anstehenden Kommunalwahl steht das Wahlamt (Natascha Spalke, Tel. 06158 181-513) oder bei Fragen zum Wählerverzeichnis oder zur Briefwahl das Einwohnermeldeamt (Tanja Knapp-Schildge, Tel. 06158 – 181-644) gerne zur Verfügung. Die E-Mail-Adresse lautet: wahlen(at)riedstadt.de.