Korrigierte Beitragsbescheide für 2019

Straßenbeiträge: auf Grundlage der überarbeiteten Beitragssatzung werden neue Bescheide für 2019 versendet

Die Büchnerstadt Riedstadt wird ab Freitag, 15. Dezember, die korrigierten Bescheide über wiederkehrende Straßenbeiträge für das Jahr 2019 versenden, sodass sie ab voraussichtlich Montag, 18. Dezember zugestellt werden.

Da die Bescheide für das Jahr 2019 ergehen, bilden sie auch die Eigentümer- und Grundstücksverhältnisse aus 2019 ab, unabhängig davon, wie jetzt der Status Quo ist.   Grundlage für die Neuberechnung ist ein von der Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober diesen Jahres verabschiedete überarbeitete Beitragssatzung für die Jahres 2019 bis 2022. Diese war notwendig geworden, weil das Verwaltungsgericht Darmstadt in einem Beschluss von November 2022 festgestellt hatte, dass zumindest einzelne Bestandteile der Beitragssatzung zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge unwirksam sind, weil den Stadtverordneten keine ausreichende Beitragskalkulation zur Billigung unterbreitet worden sei.  

Durch die nun korrigierten Beitragsbescheide für 2019 kann es je nach Abrechnungsgebiet zu Rückzahlungen, aber auch Nachzahlungen kommen. Die Stadt bittet um Verständnis, dass Rückzahlungen auf Grund der großen zu verarbeitenden Datenmengen erst zu Beginn des neuen Jahres erfolgen können. Wenn möglich vermeidet es die Stadt, Beitragsbescheide kurz vor Weihnachten und dem Jahreswechsel zu versenden. In diesem Fall war dies leider nicht möglich, da die Bescheide noch bis zum 31. Dezember verschickt werden mussten.