Der Landrat des Kreises Groß-Gerau hat dem von der Stadtverordnetenversammlung der Büchnerstadt Riedstadt am 1. Februar 2024 beschlossenen Haushaltsplan 2024 die Genehmigung versagt. Damit befindet sich die Stadt weiterhin in der vorläufigen Haushaltsführung nach Paragraf 99 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO). Nachdem die Stadtverordneten darüber in Kenntnis gesetzt worden waren, erläuterten Bürgermeister Marcus Kretschmann und Fachbereichsleiter Finanzen Alexander Schaper in einem Pressegespräch die Hintergründe für die Ablehnung durch die Kommunalaufsicht.
Bürgermeister Kretschmann berichtete, dass die Stadt in mehreren Schriftwechseln und Gesprächen mit dem Kreis ergänzende Angaben gemacht habe, die dennoch zur Ablehnung geführt hätten. Zur Begründung heißt es in dem Schreiben des Landrats, dass eine dauerhafte Leistungsfähigkeit der Stadt nicht ausreichend dargestellt werden konnte. Explizit wird auch darauf hingewiesen, „dass die inzwischen beschlossene Kreisumlageerhöhung abzüglich der Verringerung der Schulumlage letztlich ab dem Planungsjahr 2024 zu jährlichen Mehraufwendungen und jährlichen Mehrauszahlungen von mindestens 1,5 Millionen Euro führt, die in der bisherigen Planung nicht enthalten sind.“
Der Magistrat hatte mit Blick auf die erhöhte Kreisumlage im Mai einen Anpassungsbeschluss zum Haushalt eingebracht, der eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer B um 215 Punkte ab dem 1. Januar 2024 vorsah, was Mehreinnahmen von 1,6 Millionen Euro bedeutet hätte. „Der Anpassungsbeschluss des Magistrats zur Haushaltssatzung hätte zur Genehmigung geführt und hätte uns Sicherheit für die Finanzplanung der nächsten vier bis fünf Jahre gegeben. Dem ist die Stadtverordnetenversammlung nicht gefolgt“, erklärte der Bürgermeister. In ihrer Sitzung am 16. Mai hatten die Stadtverordneten dies mehrheitlich abgelehnt, weil der im Februar beschlossene Haushaltsplan bereits eine Erhöhung von 700 auf 985 Punkte vorgesehen hatte.
Es gäbe nur zwei Möglichkeiten, doch noch zu einem Haushalt 2024 zu kommen, erläuterte Bürgermeister Kretschmann. Entweder müssten die Ausgaben reduziert werden, „doch da sehe ich wenige bis keine Möglichkeiten“. Es existiere bereits eine Haushaltsrunde aus den Fraktionen, die zu dem Thema tage. „Wir gehen so tief in den Haushalt, wie die Runde das möchte und sind da sehr transparent“, betonte der Verwaltungschef. Doch bisher seien auch dort noch keine Einsparmöglichkeiten gefunden worden.
Die andere Möglichkeit sei, die Einnahmen zu erhöhen. Doch auch da gäbe es kein Potential mehr: eine rückwirkende Erhöhung der Grundsteuer für dieses Haushaltsjahr war nur bis Ende Juni möglich. Bei der Gewerbeansiedlung sei man zwar auf einem guten Weg, doch führe das kurzfristig noch zu keiner besseren finanziellen Lage der Stadt. „Aus diesem Grund empfehle ich dem Magistrat, dass wir keinen Anpassungsbeschluss vorlegen werden“, erklärte Bürgermeister Kretschmann. Lieber wolle man alle Energie in die Planung des Haushalts 2025 stecken. Das bedeutet, dass bis zum Ende des Jahres die vorläufige Haushaltsführung gilt. Damit dürfen nur bereits begonnene Maßnahmen fortgeführt werden, wie zum Beispiel die Ortsdurchfahrt Leeheim, oder notwendige und unaufschiebbare Maßnahmen.
Spannend werde die Frage, wie die Stadtverordneten mit dem Thema Straßenbeiträge umgehen werden, merkte der Verwaltungschef an. Das Land habe Entlastungen bei den Straßenbeiträgen angekündigt. Er werde dem Magistrat empfehlen, bis die Entlastung komme die wiederkehrenden Straßenbeiträge fortzuführen. „Wenn die Entlastung kommt bin ich der Erste, der für den Wegfall der Straßenbeiträge ist“, betonte der Bürgermeister.
Der Landrat schlägt in seinem Schreiben der Stadt vor, auch eine Aufgabenkritik der freiwilligen Leistungen der Büchnerstadt vorzunehmen und weist auf das Angebot des Kommunalen Beratungszentrums Hessen hin. Ein Termin sei bereits vereinbart, erklärte Bürgermeister Kretschmann dazu. Nun wolle er den Ältestenrat fragten, wer mitmachen wolle. „Ich bin da sehr offen und hätte gerne alle Fraktionen dabei.“