Erstattung von Widerspruchsgebühren

Rückzahlung von Widerspruchsgebühren gegen ursprünglich erhobene Straßenbeitragsbescheide von 2019

Die Büchnerstadt Riedstadt weist darauf hin, dass Widerspruchsgebühren gegen die ursprünglich erhobenen Straßenbeitragsbescheide für das Jahr 2019 gegen Ende der 18. Kalenderwoche erstattet werden, also ab dem 2. und 3. Mai.

Die Erstattung erfolgt, weil die Stadtverordnetenversammlung am 12. Oktober 2023 eine überarbeitete Beitragssatzung für die Jahre 2019 bis 2022 verabschiedet hatte, in Folge dessen die Stadt korrigierte Beitragsbescheide über wiederkehrende Straßenbeiträge für das Jahr 2019 versendet hatte. Durch die korrigierten Straßenbeiträge kam es je nach Abrechnungsgebiet zu Rück- oder Nachzahlungen für 2019.

Die Erstattung der Widerspruchsgebühren kann automatisch erfolgen, nicht aber die Rückzahlung für zu viel gezahlte Beitragsbescheide, wenn seinerzeit keine separate Einzugsermächtigung für Straßenbeiträge erteilt wurde. In diesem Zusammenhang erinnert die Stadt noch einmal daran, dass es immer noch eine Vielzahl von Gutschriften gibt, die bisher nicht zurückgezahlt werden konnten. Hierfür müsste der Stadt die Kontoverbindung schriftlich mitgeteilt, oder noch eine Einzugsermächtigung für Straßenbeiträge erteilt werden. Dies geht unkompliziert auf dieser Homepage der Stadt unter „Digitales Rathaus/Stadtkasse/ SEPA-Lastschriftmandat“.