Wohl der Büchnerstadt gefährdet

Bürgermeister Marcus Kretschmann legt Widerspruch gegen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ein

Auf dem Foto des Riedstädter Rathauses ist ein Paragraf-Zeichen mit einem roten Schriftzug "Widerspruch" gedruckt worden.

Um die Zahlungsfähigkeit der Büchnerstadt Riedstadt sicherzustellen, hatte der Magistrat in einer Sondersitzung der alten Stadtverordnetenversammlung am 26. März den Antrag eingebracht, das Liquiditätskreditlimit von 12 Millionen Euro auf 18 Millionen Euro zu erhöhen. Zur Begründung hatte Bürgermeister Marcus Kretschmann ausführlich dargelegt, dass Eile nottut und nicht abgewartet werden kann, bis die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung den Haushalt 2026 beschließt (frühestens im Mai 2026) und er von der Aufsichtsbehörde genehmigt wird (was Monate dauern kann), da die Stadt Mitte März erfahren hatte, dass eine bislang bestehende Möglichkeit zur kurzfristigen Liquiditätssicherung entfällt.  

Die SPD hatte daraufhin einen Änderungsantrag eingebracht, demzufolge die zusätzlichen Mittel ausschließlich für Personalkosten und bereits beschlossene und begonnene Maßnahmen der Sanierung und Instandhaltung verwendet werden dürfen. Der Bürgermeister hatte eindringlich darauf hingewiesen, dass dann auch Pflichtabgaben der Stadt wie die Kreis- und Schulumlage nicht geleistet und Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung wie etwa zum neuen Feuerwehrstandort Riedstadt-Mitte nicht umgesetzt werden dürften. Dennoch wurde der Änderungsantrag mit den Stimmen von SPD, BfR und AfD gegen die Stimmen von CDU, Grünen und FW verabschiedet und der so geänderte Beschluss gefasst.  

Noch in der Stadtverordnetenversammlung hatte Bürgermeister Kretschmann angekündigt, einen Widerspruch gegen diesen Beschluss durch den Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) prüfen zu lassen. Nachdem dies erfolgt ist, hat er nun gemäß Paragraf 63 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) Widerspruch eingelegt, denn „der Beschluss ist rechtswidrig und gefährdet zugleich das Wohl der Büchnerstadt Riedstadt.“  

In der Begründung wird ausgeführt, dass der Beschluss zum einen gegen haushaltsrechtliche Grundsätze verstoße, da die Gemeinde verpflichtet ist, ihre stetige Zahlungsfähigkeit sicherzustellen sowie alle rechtlich begründeten Verbindlichkeiten fristgerecht zu bedienen. Des Weiteren wäre die Stadt bei vollständiger Ausschöpfung des Kassenkreditrahmens nicht mehr in der Lage, die zur Aufrechterhaltung des laufenden Betriebs erforderlichen Auszahlungen zu leisten. Hiervon betroffen wären insbesondere unabweisbare Aufwendungen des Pflichtaufgabenkreises. So könnte etwa die Versorgung von Kindern in Kindertagesstätten nicht mehr sichergestellt werden, da notwendige Zahlungen – beispielsweise für Essenslieferungen - nicht mehr bedient werden könnten.

Darüber hinaus würde die Handlungsfähigkeit der Verwaltung insgesamt in erheblichem Maße eingeschränkt, weil laufende Ausgaben zur Sicherstellung des Dienstbetriebes nicht mehr geleistet werden könnten.   Zudem wäre dann auch die Begleichung laufender Fixkosten sämtlicher städtischer Liegenschaften nicht mehr gewährleistet. Hierzu zählen insbesondere Auszahlungen für Energie- und Versorgungsleistungen wie Strom, Gas und Wasser. Damit könnten grundlegende Infrastrukturen nicht mehr aufrechterhalten werden. In besonderem Maße wiegt, dass auch Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht mehr zuverlässig finanziert werden könnten.  

Als weiteren Punkt nennt der Widerspruch die unzulässige Zweckbindung des Kassenkredits. Denn laut HGO dürfen Liquiditätskredite nicht vorab verbindlich einzelnen Aufgabenbereichen zugeordnet werden, wie es hier geschehen ist.  

Aufgrund des Widerspruchs wird der ursprüngliche Magistratsantrag in die Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung am 23. April genommen.