In Crumstadt ist ein trächtiges Reh offenbar von einem freilaufenden Hund gehetzt, zu Tode gebissen und angefressen worden. Passanten entdeckten das tote Tier am Montagmorgen, 20. April, am Rand eines Feldwegs in der Nähe der alten Kläranlage. Nach Angaben des zuständigen Jägers wurde das Reh durch Hundebisse getötet und dabei schwer zugerichtet.
Unangeleinte Hunde stellen eine erhebliche Gefahr für Wildtiere dar. Neben Rehwild sind auch zahlreiche andere Niederwildarten betroffen. Besonders während der Brut- und Setzzeit im Frühjahr können freilaufende Hunde großen Schaden anrichten. Gerade trächtige Rehe sind bei Hetzjagden besonders gefährdet, da sie körperlich nicht in der Lage sind, über längere Zeit zu fliehen.
Daher gilt in der Büchnerstadt Riedstadt in der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 15. Juli eines Jahres auch bei Spaziergängen in der freien Natur eine Leinenpflicht für Hunde. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden. Werden Wildtiere durch einen Hund gehetzt oder verletzt, kann dies den Hundeführer wegen des Verstoßes gegen naturschutzrechtliche Vorschriften teuer zu stehen kommen. Reißt ein Hund ein Wildtier, wird dies rechtlich als Wilderei gewertet – mit entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen für den Halter. Der zuständige Jagdpächter hat daher nun wegen des gerissenen Rehs Strafanzeige bei der Polizei erstattet.
Eine ganzjährige Leinenpflicht gilt im Übrigen bereits innerhalb geschlossener Ortschaften Sie gilt ebenso auch in allen Natura-2000-Vogelschutzgebieten, Flora-Fauna-Habitatschutz- und Naturschutzgebieten. Dazu gehört unter anderem das Naturschutzgebiet Kühkopf-Knoblochsaue. Eine Karte der Schutzgebiete im Kreis Groß-Gerau kann bei der Kreisverwaltung unter https://www.kreisgg.de/fileadmin/Regionalentwicklung_Umwelt/Untere_Naturschutzbehoerde/Karten/Natura_2000_A1_2020_01.pdf eingesehen, beziehungsweise heruntergeladen werden.

