Haushalt 2025 verabschiedet

Stadtverordnete beschließen in ihrer Januarsitzung Haushaltsplan und Hebesatzsatzung

Das Riedstädter Rathaus
Die Riedstädter Verwaltungszentrale.

In ihrer jüngsten Sitzung am 23. Januar verabschiedeten die Stadtverordneten mit 19 Jastimmen (CDU, Grüne, FW, 1 BfR), 13 Neinstimmen (SPD, BfR, AfD, Frey) und drei Enthaltungen (2 SPD, Jungert) den Haushaltsplan 2025 und das Investitionsprogramm. Mit ähnlichem Stimmenverhältnis (18 Ja-, 14 Neinstimmen und drei Enthaltungen) wurde auch die Hebesatzsatzung beschlossen.  

Demnach schließt der ordentliche Teil des Ergebnishaushaltes bei 62,864 Millionen Euro Erträgen und 66,279 Millionen Euro Aufwendungen mit einem Defizit von 3,415 Millionen Euro. Im außerordentlichen Ergebnis weist er nach Verkäufen von Grundstücken und Immobilien bei 3,467 Millionen Euro Erträgen einen Überschuss von rund 52.000 Euro aus. Die Hebesätze wurden für die Grundsteuer A auf 811 Punkte, Grundsteuer B auf 985 Punkte und Gewerbesteuer auf 420 Punkte festgesetzt.  

Der Haushaltsplan 2025, Investitionsprogramm, Haushaltssicherungsprogramm und die Hebesatzsatzung standen wie auch die Straßenbeiträge erneut auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung. Denn in der Sitzung am 12. Dezember 2024 hatten die Stadtverordneten zwar in einer Mammutsitzung über zahlreiche Einzelpunkte des Haushalts abgestimmt, dann aber den entsprechend überarbeiteten Haushalt wie auch die Hebesatzsatzung abgelehnt, ohne einen Handlungsauftrag an den Magistrat zu erteilen. Zugleich wurde die Magistratsvorlage zur Fortführung der wiederkehrenden Straßenbeiträge bis zum 1. Januar 2027 durch einen konkurrierenden Antrag von SPD und BfR abgelehnt. Durch diesen Beschluss sollten die wiederkehrenden Straßenbeiträge zum 31.12.2024 auslaufen.  

Gegen die beiden Nichtbeschlüsse sowie den Beschluss zur Beendigung der Straßenbeiträge hatte Bürgermeister Marcus Kretschmann qua Amt Widerspruch einlegen müssen, da sie rechtswidrig sind und das Gemeinwohl gefährden. Denn nur die Gemeindevertretung kann eine Haushaltssatzung erlassen, bei der es sich um eine Pflichtsatzung handelt. Durch den Nichtbeschluss und den fehlenden Handlungsauftrag wurde gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen und war der ordnungsgemäße Ablauf der Verwaltung nicht mehr sichergestellt, wie es in der Begründung heißt.  

In diesem Zusammenhang ist auch der Widerspruch gegen die Abschaffung der Straßenbeiträge zu sehen. Denn auch hier wurde gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit verstoßen. Wörtlich heißt es in der Begründung des Widerspruchs: „“Die angestrebte Abschaffung der Satzung führt insgesamt zu einer übergebührlichen Beanspruchung der Finanzkraft der Gemeinde.“  

Wegen der drei Widersprüche mussten alle drei Punkte erneut auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung und musste wieder über die Änderungsanträge zum Haushalt abgestimmt werden. Die Abstimmungen zu den Änderungsanträgen ergaben meist ein ähnliches Ergebnis. Ein anderes Bild zeigte sich bei der Abstimmung zu dem SPD-Antrag, eine Hausmeisterstelle zu streichen und die Stelle des Wirtschafsförderers mit einem kw-Vermerk (künftig wegfallend) zu versehen: Dieses Mal wurde der Antrag mit 18:17 Stimmen abgelehnt.

Der Magistrats-Antrag, die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge bis zum 1. Januar 2027 fortzuführen, wurde mit 18 Ja- und 16 Neinstimmen bei einer Enthaltung angenommen. Wie der Bürgermeister in der Debatte zuvor ausgeführt hatte, hätte die Grundsteuer B ohne Straßenbeitragssatzung um 275 Punkte erhöht werden müssen.