„Abenteuer-Reisen“ ist das Thema der Ferienspiele, die die Büchnerstadt Riedstadt für Grundschüler der ersten bis vierten Klasse in den ersten beiden Wochen der Schulferien anbietet. Kinder können ab dem 31. März bis zum 11. April angemeldet werden.
Das Angebot findet vom 7. bis 18. Juli jeweils von 10 bis 16 Uhr statt. Die Ferienspiele werden dezentral ausgerichtet. 80 Kinder aus Goddelau, Crumstadt und Wolfskehlen werden in Goddelau im und rund um das Jugendhaus und den Volkspark betreut. Für weitere 80 Kinder aus Leeheim und Erfelden steht in Leeheim die Sport- und Kulturhalle mit dem angrenzenden Gelände zur Verfügung. Ein Bus bringt die jungen Riedstädter morgens aus den Ortsteilen zum Gelände in Goddelau und Leeheim und nachmittags wieder nach Hause. Alle Ferienspielkinder werden auf dem Gelände verpflegt.
Der Kostenbeitrag für alle Kinder beläuft sich auf 200,- Euro. Bei Geschwistern werden für das zweite Kind 100,- Euro und das dritte Kind 50,- Euro verlangt. Für Kinder, die einen Stadtpass haben, werden 20,- Euro erhoben.
Die Anmeldung für die Ferienspiele kann ab dem 31. März besonders einfach und unkompliziert online über das Webkita-Portal www.kinder.riedstadt.de erfolgen. Außerdem können Anmeldeformulare ebenfalls ab dem 31. März beim Amt für Kinder, Jugend und Soziales, Riedstadt-Goddelau, Zimmer-Nr. 7, Rathausplatz 1 abgeholt sowie hier oder www.kinder.riedstadt.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Diese müssen vollständig ausgefüllt bis Freitag, 11. April, 12 Uhr im Rathaus abgegeben werden. Die Reihenfolge der Abgabe spielt dabei keine Rolle.
Werden mehr Kinder angemeldet, als Plätze zur Verfügung stehen, kommt Mitte April ein Losverfahren zum Zuge. Die vorhandenen Plätze werden dann unter den angemeldeten Kindern verlost. Geschwisterkinder werden dabei gemeinsam berücksichtigt. Anschließend wird, ebenfalls per Los, eine Warteliste angelegt. Das Jugendbüro der Stadt Riedstadt weist ausdrücklich darauf hin, dass ausgeloste Teilnehmer*innenplätze nicht getauscht werden können.
Hinweis: Sollten ein Kind im vergangenen Jahr über das Online-Portal angemeldet worden sein, muss dies in diesem Jahr ebenfalls über das Online-Portal erfasst werden, da eine analoge Erfassung dann nicht mehr möglich ist.