Räumung von Gräbern

Listen hängen an Schaukästen der Friedhöfe aus

Die Friedhofsverwaltung der Büchnerstadt Riedstadt wird auf den Friedhöfen ab Ende Februar 2024 Gräber räumen lassen, deren Ruhefrist von 25 Jahren abgelaufen ist. Betroffen sind alle Gräber von Verstorbenen, die bis 1998 beigesetzt wurden.  

Listen der betreffenden Einzel-Reihengräber hängen in den Schaukästen des jeweiligen Friedhofs aus. Bei allen anderen Grabstätten (Familiengrab, Kindergrab, Urnengrab und Urnennische) ist eine Verlängerung der Nutzungszeit möglich. Die Friedhofsverwaltung bittet deshalb die Hinterbliebenen, sich mit der Rathausmitarbeiterin Marisa Draeger unter der Telefonnummer 06158/181-313 in Verbindung zu setzen.  

Die Räumungen werden vom Bauhof durchgeführt. Bei Erdgrabstätten wird nur die Oberfläche geräumt, das heißt Grabsteine, Einfassungen und Fundamente werden entfernt. Bei Urnennischen werden die Platten abgenommen und die Überurnen mit den Aschekapseln ausgeräumt. Die Aschekapseln werden an einer zentralen Stelle auf dem Friedhof im Beisein einer  Pfarrerin oder eines Pfarrers in der Erde beigesetzt.

Die Überurnen und Platten sind Eigentum der Hinterbliebenen und können auf Wunsch auf dem jeweiligen Friedhof abgeholt werden.