Kindertagesstätten
Informationen für Eltern
Wann wird mein Kind aufgenommen ?
Die Familie muß ihren Wohnsitz in der Stadt Riedstadt (Hauptwohnsitz) haben. Dann kann in einer Kindertagesstätte im jeweiligen Ortsteil eine Anmeldung erfolgen.
Das Kind muß das dritte Lebensjahr vollendet haben, um einen Betreuungsplatz bekommen zu können. Kinder, die schon älter als drei Jahre sind, können sofort aufgenommen werden. Die Leiterin der Kindertagestätte spricht mit den Eltern den genauen Aufnahmetermin im Einzelfall ab.
Im August jeden Jahres werden zahlreiche Plätze frei, da die Schulkinder die Kindertagesstätten verlassen. Deshalb erfolgt über die Presse ein Aufruf, alle Kinder anzumelden, die bis zum Jahresende 3 Jahre alt werden.
Dadurch entsteht ein besserer Überblick über die Gesamtsituation. Dies kommt vor allem berufstätigen Eltern zugute. Außerdem kann sichergestellt werden, das Kinder, deren ältere Geschwister schon in einer Kindertagestätte betreut werden, einen Platz in der selben Einrichtung bekommen. Anmeldungen sind selbstverständlich auch im April und später noch jederzeit möglich. Diese werden jedoch erst nachrangig berücksichtigt.
In Riedstadt sind in allen Ortsteilen genügend Kindertagesstättenplätze vorhanden. Können nicht alle angemeldeten Kinder in einer bestimmten Kindertagesstätte oder mit einem bestimmten Betreuungsangebot aufgenommen werden, müssen Auswahlkriterien entscheiden.
Bei Ganztags-, Essens- und Regelplätzen ist dies die mit Bescheinigung der Arbeitgeber nachgewiesene Berufstätigkeit der Eltern. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach dem Ende des Erziehungsurlaubes und die Berufstätigkeit von Alleinerziehenden haben besondere Priorität.
Ansonsten entscheidet das Alter der Kinder, wobei vermieden werden soll, daß Geschwisterkinder zwei unterschiedliche Einrichtungen besuchen müssen. In Einzelfällen können besondere soziale und pädagogische Gründe berücksichtigt werden.
Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich in der jeweiligen Kindertagesstätte. Sie haben so die Gelegenheit, sich einen eigenen Eindruck von der jeweiligen Einrichtung zu machen. Außerdem können Sie alle offenen Fragen mit der zuständigen Leiterin klären. Eine telefonische Vereinbarung über das Aufnahmegespräch ist sinnvoll.
Integration von behinderten Kindern und Kindern, die von Behinderung bedroht sind
Auch behinderte Kinder haben selbstverständlich einen Anspruch auf einen Platz in einer Kindertagesstätte. In Riedstadt ist die Integration mittlerweile in allen Ortsteilen möglich.
Um jedoch den besonderen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden, müssen in jedem Einzelfall die notwendigen Voraussetzungen (geeignete Räumlichkeiten, zusätzliche Fachkräfte) geklärt werden. Nehmen Sie deshalb möglichst schon ein Jahr vor der gewünschten Aufnahme Kontakt mit uns auf.
Unser Platzangebot
| Dienst | Zeit | Kosten |
|---|---|---|
| Halbtagsplatz | 8.00 - 12.00 Uhr | 77,00 - 117,40 € im Monat |
| Regelplatz | 8.00 - 12.00 Uhr + 14.00 - 16.30 Uhr | 115,50 - 176,10 € im Monat |
| Essensplatz | 8.00 - 14.00 Uhr | 115,50 - 176,10 € im Monat + Essenskosten |
| Ganztagsplatz | 8.00 - 16.30 Uhr | 154,00 - 234,90 € im Monat + Essenskosten |
Freitags schließen alle Kindertagesstätten um 14.00 Uhr.
Individuelle Betreuungszeiten
Je nach Bedarf der Eltern können zu den o.a. Platzangeboten einzelne Zusatzleistungen in Anspruch genommen werden. Im einzelnen möglich sind:
| Dienst | Zeit | Kosten |
|---|---|---|
| Frühdienst 1 | 7.00 - 8.00 Uhr | 19,30 - 29,40 € im Monat |
| Frühdienst 2 | 7.30 - 8.00 Uhr | 9,60 - 14,70 € im Monat |
| Verlängerter Vormittag | 12.00 - 12.30 Uhr | 9,60 - 14,70 € im Monat |
| Spätdienst | 16.30 - 17.00 Uhr | 9,60 - 14,70 € im Monat |
| Zusätzliche Betreuungszeiten | ||
| Zusätzlicher Wochentag beim Mittagessen | 12.00 - 14.00 Uhr | 7,70 - 11,70 € + Essenskosten |
| ein zusätzlicher Wochentag am Nachmittag | 14.00 - 16.30 / 17.00 Uhr | 9,60 - 14,70 € + Essenskosten |
Die o.a. Gebührensätze gelten ab 01. August 2008 jeweils für das 1. Kind. Für ein Geschwisterkind, das gleichzeitig eine Kindertagesstätte (oder auch die Schulkindbetreuung besucht, ist die Hälfte des Beitrages zu zahlen. Jedes weitere Kind ist gebührenfrei.
Verpflegungskosten
| Kindertagesstätten Büchnerstraße (Goddelau), Kinderland (Goddelau) oder Kinderinsel (Wolfskehlen) (Essen aus der Großküche) |
34,00 € im Monat |
| zusätzliche Mittagessen | 1,70 € am Tag |
| Kindertagesstätte Thomas-Mann-Platz (Erfelden) oder Feerwalu (Leeheim) (Frischkost mit eigener Zubereitung) |
51,00 € im Monat |
| zusätzliche Mittagessen | 2,60 € am Tag |
Verpflegungskosten können bei längerer Krankheit (10 Tage und länger) oder in anderen Härtefällen auf Antrag erstattet werden.
Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt des Kreises
Eltern mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt des Kreises Groß-Gerau stellen. Bitte beachten Sie, dass rückwirkend keine Übernahme möglich ist.
Anträge erhalten Sie in der Kindertagesstätte oder im Amt für Kinder und Jugend.
Wir beraten Sie gerne und leiten ausgefüllte Anträge weiter.
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