Stadt sucht freiwillige Wahlhelfer

Wahlamt sucht Interessierte, die bei der Landtagswahl am 8. Oktober im Wahllokal mithelfen möchten

Die anstehende Wahl zum Hessischen Landtag am 8. Oktober macht auch im Riedstädter Wahlamt wieder einen Trend deutlich: In unserer demokratischen Gesellschaft geht nicht nur die Zahl der Wählerinnen und Wähler permanent zurück – auch die Bereitschaft zur Mithilfe bei der organisatorischen Abwicklung der Wahlen nimmt stetig ab. Beides ist jedoch für die Weiterentwicklung unseres Gemeinwesens von besonderer Bedeutung.

Deshalb ruft die Stadt wieder Interessierte dazu auf, sich für ein Amt in einem Wahlvorstand eines der 15 Wahlbezirke in Riedstadt zu bewerben. Wer nicht sofort bei der nächsten Wahl zum Einsatz kommen kann, bleibt auf Wunsch registriert und wird bei einer der kommenden Wahlen zum Mitmachen eingeladen. Insgesamt sind über 150 Riedstädter Bürgerinnen und Bürger an einem Wahlsonntag im Einsatz.

Was in Deutschland eigentlich als „staatsbürgerliche Pflicht“ angesehen wird, konnte in Riedstadt dank eines breiten Engagements immer freiwillig und damit ohne „Zwangsverpflichtung zum Ehrenamt“ abgewickelt werden. Dennoch: Die personellen Reserven schwinden, da viele, insbesondere ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht mehr für das Amt eines Wahlhelfers zur Verfügung stehen wollen oder können. Für bestimmte Funktionen – wie Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in oder Schriftführung – braucht es in aller Regel neben dem Interesse auch einiges an Erfahrung und Wissen. Auch hierfür wird Nachwuchs gesucht.

Die Arbeit beschränkt sich auf einen Dienst im Wahllokal am Wahlsonntag. Dort werden die Stimmzettel ausgegeben, die ordnungsgemäße Wahl beobachtet und abschließend die Wahlzettel ausgezählt. Die Wahllokale sind von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet. Die Wahlhelfer werden vom Wahlvorsteher in zwei Schichten zu jeweils fünf Stunden eingeteilt. Ab 18:00 Uhr, wenn die Auszählung der Stimmzettel erfolgt, müssen alle Mitglieder des Wahlbezirks vor Ort sein. Für die ehrenamtliche Tätigkeit wird eine Entschädigung, das so genannte „Erfrischungsgeld“, von 30 Euro gewährt.

Bei den Wahlhelfern in den fünf Briefwahlbezirken beginnt die Tätigkeit am Wahlsonntag erst um 15:30 Uhr. Hier wird auch eine Aufwandsentschädigung von 30 Euro gewährt.

Wahlvorsteher sowie Briefwahlvorsteher erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 Euro.

Da bei der Auswahl des Wahlvorstandes soweit wie möglich auf eine paritätische Besetzung in Bezug auf Geschlecht und Parteizugehörigkeit geachtet werden soll, besteht immer die Möglichkeit, dass das Wahlamt in verschiedenen Wahlbezirken entweder zu wenige oder zu viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer hat. Natürlich gibt es außerdem immer wichtige, individuelle Gründe weshalb jemand nicht zur Verfügung stehen kann (Krankheit, Urlaub, Pflege Angehörige o. ä.). Aus diesem Grund ist es für die Stadt Riedstadt wichtig, auf eine möglichst hohe Zahl von ehrenamtlich Tätigen zurückzugreifen und aus dem vorhandenen Datenbestand auswählen zu können.

Auch die Zukunftsentwicklung der Wahlvorstände möchte die Stadt Riedstadt positiv beeinflussen. Das bedeutet, dass erfahrene Praktikerinnen oder Praktiker und neue Wahlhelferinnen und Wahlhelfer möglichst gemischt und Positionen auch mal getauscht werden sollen. Diese Vorgehensweise ist wichtig, um auch in Zukunft die Qualität der Wahlvorstände zu sichern. Es bedeutet aber auch, dass nicht jede Bewerbung sofort und gleich berücksichtigt werden kann.

Bewerbungen nimmt das Wahlamt der Stadt Riedstadt, Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt gerne entgegen. Für weitere Auskünfte zum ehrenamtlichen Wahldienst steht Ihnen das Wahlamt unter der Rufnummer 06158 181 645, E-Mail wahlen(at)riedstadt.de gerne zur Verfügung.