Maskenpflicht bleibt bestehen

In den meisten städtischen Einrichtungen entfallen Kapazitätsbeschränkungen

Christoph-Bär-Halle in Goddelau
Wieder voll nutzbar: Christoph-Bär-Halle in Goddelau

Für Einrichtungen und Liegenschaften der Büchnerstadt Riedstadt gelten folgende Corona-Regeln:  

Bei standesamtlichen Trauungen bleiben die bisher bestehenden Kapazitätsbeschränkungen bestehen, es gilt Maskenpflicht bis zum Sitzplatz. Das bedeutet im Einzelnen, dass sowohl für das Trauzimmer im Rathaus als auch die Kunstgalerie am Büchnerhaus höchstens zehn Personen plus Standesbeamtin zugelassen sind, für das Hofgut Stockstadt 25 Personen plus Standesbeamtin.  

Bei Veranstaltungen in städtischen Hallen ist es jedem Veranstalter überlassen, ob und welche Maßnahmen er trifft. Für Kulturveranstaltungen der Stadt gilt eine Maskenpflicht bis zum Platz, die Kapazitätsbeschränkungen sind aufgehoben.  

Für Grillhütten, die fünf Standorte der Städtischen Bücherei und das Büchnerhaus gibt es keine Kapazitätsbeschränkung mehr, im Büchnerhaus und in den Stadtteilbüchereien gilt aber weiterhin Maskenpflicht.  

Auch in den Trauerhallen entfallen die Kapazitätsbeschränkungen, es muss jedoch auch zukünftig eine medizinische oder FFP2 Maske getragen werden.  

Das Riedstädter Rathaus ist nach wie vor nur nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Das geht besonders einfach über die Homepage der Stadt www.riedstadt.de, ansonsten telefonisch (wir haben berichtet).