Informationen zur Landtagswahl

Briefwahlunterlagen gibt es auch über die Homepage

Am Sonntag, 8. Oktober finden in Hessen die Wahlen zum 21. Hessischen Landtag statt. Alle Wahlberechtigten haben mit ihrer Erststimme (Wahlkreisstimme) die Wahl aus zehn Kandidatinnen und Kandidaten. Bei der Zweitstimme (Landesstimme) besteht die Auswahl aus insgesamt 21 Parteien oder Wählergruppen.

Alle Wahlberechtigten erhalten in den nächsten Tagen – spätestens bis zum 17. September – eine schriftliche Wahlbenachrichtigung. Mit diesem Brief wird mitgeteilt, dass die betreffende Person in dem amtlichen Wählerverzeichnis für die Landtagswahl eingetragen ist. Dabei werden im Adressfeld nicht nur der Rufname, sondern alle Vornamen mit angegeben. Außerdem steht hier, in welchem Wahllokal und unter welcher Nummer der bzw. die Wahlberechtigte am 8. Oktober den Stimmzettel erhalten wird. Die Wahllokale sind wie üblich von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

Für all diejenigen, die am Wahlsonntag nicht persönlich zur Wahl gehen wollen oder können, besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung können die Briefwahlunterlagen direkt beim Wahlamt der Stadt angefordert werden.

Zusätzlich kann man die Briefwahlunterlagen auch diesmal über das Internet bestellen. Aus der Homepage der Stadt (www.riedstadt.de) gelangt man (ab Montag, 28. August) direkt von der Startseite aus zu den entsprechenden Informationen. In dem Anforderungsformular sind persönliche Angaben zu machen. Die Stimmzettel werden mit den üblichen Unterlagen durch das Rathaus direkt und kostenfrei nach Hause geliefert.

Mit dem ausgehändigten oder übersandten Wahlschein kann man nicht nur per Brief wählen, sondern am Wahlsonntag auch in jedem Wahllokal des Wahlkreises eine Stimmabgabe vornehmen.

Da festzustellen war, dass die Briefwahlbeteiligung in den vergangen Wahlen stetig zugenommen hat und demzufolge die Zahl der Wählerinnen und Wähler in den allgemeinen Wahllokalen abgenommen hat, wurde eine Reduzierung von bisher 15 auf 10 allgemeine Wahllokale vorgenommen.

Eine Auflistung der neu eingeteilten Wahlbezirke ist in der noch folgenden Wahlbekanntmachung zu ersehen.

Das Riedstädter Ergebnis zur Landtagswahl wird am Wahlsonntag nach Schließung der Wahllokale ab 18:00 Uhr ausgewertet und an den Kreis gemeldet. Die Auszählungen in den einzelnen Wahllokalen (ab 18:00 Uhr) sind grundsätzlich öffentlich.

Bei allgemeinen Fragen zur örtlichen Abwicklung der Landtagswahl steht das Wahlamt (Oliver Hartmann, Tel. 06158 181 510) oder bei Fragen zum Wählerverzeichnis bzw. zur Briefwahl das Einwohnermeldeamt (Tel. 06158 181 644) gerne zur Verfügung. Die gemeinsame E-Mail-Adresse lautet: wahlen(at)riedstadt.de.

Das Wahlamt ist zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses erreichbar (montags bis freitags von 07:30 bis 12:00 Uhr, dienstags bereits ab 07:00 Uhr, donnerstags zusätzlich 14:00 bis 18:00 Uhr). Zu diesen Zeiten ist für Wählerinnen und Wähler die Anforderung oder Abgabe der Briefwahlunterlagen möglich.