Gerichtsverfahren abwarten

In gleichlautenden Schreiben werden Lösungen zum Thema wiederkehrende Straßenbeiträge gefordert

Im Januar und Februar diesen Jahres waren zahlreiche identische Bürgerschreiben aus Leeheim nach einer Vorlage der IG Straßenbeiträge an Bürgermeister Marcus Kretschmann, den Magistrat und die Stadtverordneten verschickt worden. Darin wird behauptet, dass durch die Umstellung von einmaligen auf wiederkehrende Straßenbeiträge die Leeheimer Grundstückbesitzer rund 3,6 Millionen Euro mehr bezahlen müssten und der Bürgermeister aufgefordert, „schriftlich eine Lösung, wie diese Ungerechtigkeit behoben werden soll“ zu präsentieren.

In seinem Antwortschreiben hatte der Bürgermeister darauf verwiesen, dass aktuell ein Streitverfahren beim Verwaltungsgericht rechtshängig ist, welche die in dem Schreiben aufgeworfenen Fragen rechtsverbindlich klären soll und es daher im allseitigen Interesse sei, diese Entscheidung abzuwarten. Daraufhin gehen nun seit Ende Februar und verstärkt im März weitere gleichlautende Schreiben ein. Darin wird nun erklärt, dass es sich bei der Thematik nicht um eine rechtliche, sondern um eine rein moralische Frage handele, auf die eine Antwort erwartet werde.

Demgegenüber erklärt Bürgermeister Kretschmann, dass eine solche Einschätzung nichts an der Tatsache ändert, dass die in beiden Schreiben aufgeworfenen Fragen Gegenstand eines laufenden Verfahrens sind. „Solange es hier keine Klärung gibt, können wir doch auch noch keine Aussagen treffen. Würden wir das dennoch tun, würde das nur noch zur Verwirrung beitragen und den betroffenen Grundstückseigentümern in keiner Form weiterhelfen – und genau darum sollte es doch gehen“, sagt Bürgermeister Kretschmann.

Da in dem zweiten Schreiben mit geändertem Wortlaut dieselben Forderungen wie in dem ersten Brief erhoben werden, wird seitens des Bürgermeisters und der Verwaltung auf das Antwortschreiben des Bürgermeisters auf den ersten Brief verwiesen. Weitere Antworten, die über diese Pressemeldung hinausgehen, erübrigen sich daher.

Die Stadtverordnetenversammlung hatte im Dezember 2018 mit großer Mehrheit die Satzung zur Erhebung wiederkehrender Straßenbeiträge beschlossen, die seit dem 1. Januar 2019 die einmaligen Straßenbeiträge ersetzt und damit die Lasten einer Straßensanierung auf mehrere Schultern verteilt. Dabei werden für die Kosten nicht mehr nur die direkten Anlieger einer zu sanierenden Straße, sondern alle Grundstückseigentümer eines zusammenhängenden Abrechnungsbezirks zusammengefasst.

Dagegen hatte sich insbesondere im Stadtteil Leeheim, wo in den nächsten Jahren große Straßensanierungsarbeiten anstehen, Widerstand geregt und hatte sich in der Folge die IG Straßenbeiträge gebildet. Rund 700 Haushalte aus Riedstadt haben gegen die erstmalige Festsetzung eines widerkehrenden Straßenbeitrags Widerspruch eingelegt, der überwiegende Anteil kommt aus Leeheim.