Neuwahl im Ortsgericht Crumstadt

Funktion des Ortsgerichtsvorstehers bzw. Ortsgerichtsvorsteherin und Schöffe/Schöffin ist neu zu besetzen

Im Ortsgericht Crumstadt ist die Funktion des Ortsgerichtsvorstehers bzw. der Ortsgerichtsvorsteherin  neu zu besetzen, nachdem Günther Bernhard von seinem Amt zurückgetreten ist. Außerdem wird ein neuer Schöffe oder Schöffin gesucht.  

Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung sind Ehrenämter im Bereich der Ortsgerichte oder Schiedsämter grundsätzlich öffentlich auszuschreiben, sofern keine Wiederwahl möglich ist.  

Geeignete Bewerberinnen und Bewerber müssen in Crumstadt wohnhaft sein und sollten sich bis spätestens 3. Juni 2022 schriftlich bei der Stadtverwaltung Riedstadt, Fachgruppe Verwaltungssteuerung (Rathausplatz 1, 64560 Riedstadt) bewerben. Für Fragen steht Inna Wedel (Telefon 06158 181-134, E-Mail: i.wedel(at)riedstadt.de) gerne zur Verfügung.  

Ortsgerichte sind unabhängige Hilfsbehörden der hessischen Justiz. Sie erfüllen nach dem Hessischen Ortsgerichtsgesetz (OGG) verschiedene Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzungswesens. So werden durch den Ortsgerichtsvorsteher Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften vorgenommen oder Sterbefallsanzeigen bearbeitet, um so den Betreffenden den Weg zum Amtsgericht zu ersparen.  

Außerdem sind Ortsgerichte in besonderen Fällen bei der Sicherung eines Nachlasses oder bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen beteiligt oder nehmen auf Antrag Grundstücks- und Gebäudeschätzungen vor. Hier kommen die Schöffen des Ortsgerichts zum Einsatz. Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen und sie bestehen in allen hessischen Gemeinden. Für die Tätigkeit wird eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt.  

Über die Besetzung des Ehrenamtes entscheidet die Stadtverordnetenversammlung nach einem entsprechenden Beschlussvorschlag des Magistrats.