Bitte keine Werbung!

Mit Werbematerial vollgestopfte Briefkästen, überquellende Faxgeräte oder elektronische Briefkästen sowie unerwünschte Telefonanrufe können schon ein Ärgernis sein. Aber Sie sind der Werbeflut nicht vollkommen hilflos ausgeliefert.

Werbung im Briefkasten

Für direkt verteilte Werbesendungen genügt es, wenn man auf seinen Briefkasten einen Zettel klebt: "Bitte keine Werbung einwerfen". Aufkleber sind im Handel oder für einige Pfennig/Cent im Umweltamt Riedstadt erhältlich. Die Verteiler müssen sich an Ihre Aufforderungen halten. Tun sie es nicht, setzen Sie sich mit der Verbraucherzentrale in Verbindung. Sie wendet sich dann an die betroffene Firma.

Grundsätzlich kann Ihnen jeder, der das will, Werbung auch per Post zustellen. Einen vollkommenen Schutz gegen unerwünschte Werbung gibt es nicht. Die dem Direktwerbe- und Direktmarketing Verband e.V., Schiersteiner Straße 29, 65187 Wiesbaden, angeschlossenen Firmen schicken Ihnen jedoch dann keine Werbepost mehr ins Haus, wenn Sie ihnen Ihren dementsprechenden Wunsch mitteilen. Das können Sie mit einer Postkarte tun, die Sie an den Verband adressieren: "Bitte nehmen Sie mich in Ihrer Robinson-Liste auf". Die Robinson-Liste ist eine Liste der Personen, die keine Werbung zugeschickt bekommen möchten. Es geht aber auch per E-Mail.

Weiterhin gibt es die Möglichkeit, die Annahme von Werbesendung zu verweigern und den Brief ungeöffnet sowie unfrei an den Absender zurückzuschicken. Dazu gibt es vorgefertigte Papieraufkleber, die ebenfalls im Umweltamt erhältlich sind.

Werbung per FAX

Unverlangte Faxwerbung verstößt gegen das Gesetz zum unlauteren Wettbewerb. Allerdings ist häufig der Verursacher nicht zu belangen, da er unbekannt bleibt. Reagieren Sie auf keinen Fall auf Aufforderungen, 0190er- oder 0900er-Nummern anzuwählen, es sei denn, sie wollen den Absender des Fax dabei unterstützen, Geld zu verdienen. Was sich gegen unerwünschte Faxe machen kann, finden Sie auf der Web-Seite der Verbraucherberatung. Download unter www.verbraucher.de/verbraucherrecht

Werbung per E-Mail

Legen Sie Sich ein zusätzliches E-Mail Konto bei einem der vielen kostenlosen Anbieter an. Benutzen Sie dieses und nicht ihre eigentliches E-Mailkonto für Erstkontakte im Netz.

Versenden Sie niemals normale Kopien (CC) einer E-Mail, außer dies ist zwingend notwendig. Dies ist der typische Anfängerfehler im Netz!!! Bevorzugen Sie lieber die Blindkopie Funktion (BCC) ihres E-Mailprograms. So wird verhindert, dass alle Empfänger sehen, an wen die E-Mail noch versandt wurde. Ein schwarzes Schaf in Ihrer Empfangsliste und alle Empfänger können sich in Zukunft auf Werbung gefasst machen.

Antworten Sie nicht auf unerwünschte Email-Werbung! Wenn die Verantwortlichen von Ihnen eine Beschwerde erhalten, können sie davon ausgehen, dass sie in Zukunft noch viel mehr Werbung erhalten. Falls Ihr E-Mailprogramm es unterstützt, können Sie die Email auch als unzustellbar zurücksenden. Dies ist die sinnvollste Lösung, sie wird leider lediglich von sehr wenigen Programmen unterstützt.

Schalten Sie die HTML Ansicht Ihres E-Mailprogramms ab. Dadurch wird ein besonders fieser Trick verhindert. Werbeemails mit eingebundenen externen Grafiken erlauben dem Absender festzustellen, wie viele Empfänger die E-Mail gelesen haben.

Der Trick ist einfach: Die zu der E-Mail gehörenden Grafiken werden auf dem Server des Absenders gelassen. D.h., dass jedes mal wenn ein Empfänger sich die Nachricht anschaut, wird die Grafik von einem externen Server geladen. Mit dieser Grafik ist ein Zähler verbunden. Schon weiß der Absender, dass wieder jemand die E-Mail angeschaut hatte.

Dasselbe Prinzip wird auch mit Javascript missbraucht. Deaktivieren sie Java/Javascript in Ihrem E-Mailprogramm, um dies zu verhindern.

Grundsätzlich gilt: Sofern der Absender der Werbung festzustellen ist, können Sie ihm schriftlich (Einschreiben per Rückschein) die unerwünschte Zusendung von Werbung untersagen. Verlangen Sie auch, dass Ihre Daten gelöscht werden. Es gibt auch die Möglichkeit, sich über Spam-Mails bei der Verbraucherzentrale zu beschweren. Lesen Sie dazu die Informationen unter www.verbraucher.de/verbraucherrecht.

 Werbung per Telefon

Telefonwerbung ohne vorheriges Einverständnis ist rechtswidrig, weil sie gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Nur wenn Verbraucher ihr Einverständnis zur Nutzung ihrer Daten gegeben haben, ist es erlaubt, sie zu Werbezwecken anzurufen.

Am besten beendet man diese Telefonate sofort. In keinem Fall sollte man eigene Daten wie Kontonummern oder ähnliches bei solchen Telefonaten  weitergeben. Anrufer, die Gewinne in Aussicht stellen, sind immer suspekt. Auch sollte man keinesfalls irgendwelche Verträge im Rahmen von unverlangten Anrufen abschließen.
» Mehr Informationen gibt es beim Bundesministerium für Justiz.