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Gebührenordnung der Kindertagesstätten

Gebührenstaffelung der Kindertagesstättengebühren

Seit dem Jahr 2003 haben wir eine Gebührenstaffelung nach Familieneinkommen.

Auf Antrag werden die zu zahlenden Gebühren ermäßigt. Bitte stellen Sie bei der Anmeldung einen entsprechenden Antrag.

Falls sie keinen Antrag stellen, wird automatisch der Höchstbeitrag festgesetzt. Sie können zwar jederzeit noch einen Antrag nachreichen, die Gebührenermäßigung wird jedoch frühestens für den Monat der Antragsstellung wirksam. Rückwirkend ist keine Gebührenreduzierung möglich.

Grundlage sind die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres. Als Nachweis ist die Kopie des Einkommenssteuerbescheid dieses Jahres vorzulegen.Das Bruttojahreseinkommen ist die Summe der positiven Einkünfte aus jeder Einkunftsart ( Lohn, Gehalt, Bezüge, sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieben, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung u.a.) nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Einkommenssteuergesetz. Ein Ausgleich mit Verlusten ist nicht zulässig.

Im Steuerbescheid wird bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit die Zeile "Gesamtbetrag der Einkünfte", bzw. bei anderen Einkünften die Zeile "Summe der positiven Einkünfte" zu Grunde gelegt.

Fragen zur ihrem Antrag können Sie direkt mit dem Amt für Kinder und Jugend klären. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie keine Kopie des Steuerbescheides vorlegen können.

Aktuelle Gebührentabellen

Gebührentabelle gültig ab dem 01. August 2008
Leistungsart monatliches Familienbruttoeinkommen Euro
bis 3.637 € 3.638-6.024 €  6.025-8.412 € größer 8.413 €
Halbtagsplatz
8.00 - 12.00 Uhr
77,00 € 90,50 € 104,00 € 117,40 €
Regelplatz
8.00-12.00 + 14.00-16.30 Uhr
115,50 € 135,70 € 155,90 € 176,10 €
Essensplatz
8.00 - 14.00 Uhr
115,50 € 135,70 € 155,90 € 176,10 €
Ganztagsplatz
8.00 - 16.30 Uhr
154,00 € 181,00 € 207,90 € 234,90 €
Frühdienst lang
7.00 - 8.00 Uhr
19,30 € 22,60 € 26,00 € 29,40 €
Frühdienst kurz 7.30 - 8.00 Uhr, verlängerter Vormittag 12.00 - 12.30 Uhr und Spätdienst 16.30 - 17.00 Uhr, je 9,60 € 11,30 € 13,00 € 14,70 €
ein zusätzlicher Wochentag beim Mittagessen 7,70 € 9,00 € 10,40 € 11,70 €
ein zusätzlicher Wochentag am Nachmittag 9,60 € 11,30 € 13,00 € 14,70 €
Gebührentabelle gültig ab dem 01. August 2007
Leistungsart monatliches Familienbruttoeinkommen Euro
bis 3.566 € 3.567-5.906 € 5.907-8.247 € größer 8.247 €
Halbtagsplatz
8.00 - 12.00 Uhr
75,40 € 88,60 € 101,80 € 115,00 €
Regelplatz
8.00-12.00 + 14.00-16.30 Uhr
113,10 € 132,90 € 152,70 € 172,50 €
Essensplatz
8.00 - 14.00 Uhr
113,10 € 132,90 € 152,70 € 172,50 €
Ganztagsplatz
8.00 - 16.30 Uhr
150,80 € 177,20 € 203,60 € 230,00 €
Frühdienst lang
7.00 - 8.00 Uhr
18,90 € 22,10 € 25,40 € 28,70 €
Frühdienst kurz 7.30 - 8.00 Uhr, verlängerter Vormittag 12.00 - 12.30 Uhr und Spätdienst 16.30 - 17.00 Uhr, je 9,40 € 11,10 € 12,70 € 14,40 €
ein zusätzlicher Wochentag über die Mittagszeit 7,50 € 8,90 € 10,20 € 11,50 €
ein zusätzlicher Wochentag am Nachmittag 9,40 € 11,10 € 12,70 € 14,40 €
ein zusätzlicher Wochentag beim Frühdienst kurz, verlängerter Vormittag und Spätdienst, je 1,90 € 2,20 € 2,50 € 2,90 €

Geschwisterkindermäßigung

Sind mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig in Riedstädter Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungen angemeldet, wird automatisch eine Ermäßigung gewährt. Für das älteste Kind zahlen Sie den vollen Beitrag, für das zweitälteste Kind die Hälfte, das dritte und weitere Kinder sind beitragsfrei.

Geschwisterkindermäßigung für weitere Geschwisterkinder

Außerdem wird auf Antrag für kindergeldberechtigte Geschwisterkinder, die nicht angemeldet sind eine weitere Ermäßigung von 10% pro Kind gewährt. Bei vier und mehr Kindern beträgt die maximale Ermäßigung 50%. Dies gilt nur für Kindertagesstättengebühren.

Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt des Kreises

Eltern mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt des Kreises Groß-Gerau stellen. Anträge erhalten Sie in der Kindertagesstätte oder im Amt für Kinder und Jugend.

Verpflegungspauschale für Mittagessen

Je nach Art der Versorgung werden 34,00 € oder 51,00 € als monatliche Pauschale berechnet.

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