Aktuelles
[03.03.2010] Hunde an die Leine
Nach der gültigen Straßenordnung der Stadt Riedstadt sind alle Hundeführer verpflichtet, ihre Vierbeiner während der Setz und Brutzeit (01. März bis 15. Juli) auch außerhalb geschlossener Ortslagen an der kurzen Leine zu führen. Ziel dieser Regelung ist der Tierschutz, da bei frei laufenden Hunden die Gefahr besteht, dass Bodenbrüter oder Nachwuchs von Wild gestört werden können.
Mit dem Erwachen des Frühlings kommt es regelmäßig zu einem Interessenskonflikt: Einerseits brütet Federwild, wie Enten, Fasanen und Rebhühner sein Gelege aus; Rehe, Füchse oder Hasen bringen ihre Jungen zur Welt. Andererseits besteht das Verlangen bei den Hundehaltern, ihre Schützlinge nach der langen Winterpause endlich mal wieder rumtollen zu lassen.
Für die Geburt und das Aufziehen ihrer Nachkommen benötigen Tiere jedoch Schutz und vor allem Ruhe. Ein frei laufender Hund wird hier zu einem gefährlichen Störer, auch wenn es manche Hundehalter nicht wahrhaben wollen. Die bei jedem Hund ausgeprägte Raubtiernatur und sein ihm angeborener Jagdtrieb lassen ihn immer wieder zu einer Bedrohung und Beunruhigung für Tiere werden, indem er Wegränder absucht oder in Fruchtäckern herumschnüffelt.
Da das Hundeverhalten völlig seiner Natur entspricht, sind allein die Hundebesitzer für das konfliktfreie Verhalten der Hunde in der Natur verantwortlich. Hunde müssen deshalb derzeit beim Spaziergang grundsätzlich an der Leine geführt werden. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
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