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Zuschuss oder Hallennutzung

Stadtverwaltung weist auf kommunale Vereinsförderung hin - Antragsfrist bis 29. Juni 2012

Mit der Genehmigung des städtischen Haushaltsplans stehen ab sofort wieder Haushaltsmittel für die finanzielle Förderung des Riedstädter Vereinslebens zur Verfügung. Vereine, bei denen mehr als die Hälfte der Mitglieder Einwohner der Stadt sind, können nach den geltenden Vereinsförderrichtlinien in den Genuss dieser öffentlichen Gelder kommen. Dabei besteht eine Wahlmöglichkeit zwischen einer Individualförderung, also einem Geldbetrag je Mitglied, oder einer kostenlosen Nutzung der öffentlichen Hallen.

Antragsvordrucke für 2012 sind im Rathaus in Goddelau am Empfang oder direkt bei der Fachgruppe Immobilien (Harald Kupke, Zimmer 214, 2. Stock, Tel. 06158  181-330) erhältlich. Wer über einen Internetanschluss verfügt, kann sich das Formular auch direkt von der Homepage der Stadt abrufen (Herunterladbare Datei). 

Die Verantwortlichen in den Riedstädter Vereinen sollten ihre direkten Fördermittel bis spätestens 29. Juni abrufen. Nach den Richtlinien können nur Anträge bis zu dieser Ausschlussfrist bewilligt werden. Weitergehende Fragen beantwortet Harald Kupke unter der vorgenannten Telefonnummer.