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Gebührenordnung der Kindertagesstätten

Seit dem Jahr 2003 haben wir eine Gebührenstaffelung nach Familieneinkommen.

Auf Antrag werden die zu zahlenden Gebühren ermäßigt.  Näheres dazu können Sie in unseren Elterninformationen  erfahren: Informationen für Eltern von Krippenkindern und Informationen für Eltern von Kindergartenkindern. Bitte stellen Sie bei der Anmeldung einen entsprechenden Antrag

Falls sie keinen Antrag stellen, wird automatisch der Höchstbeitrag festgesetzt. Sie können zwar jederzeit noch einen Antrag nachreichen, die Gebührenermäßigung wird jedoch frühestens für den Monat der Antragsstellung wirksam. Rückwirkend ist keine Gebührenreduzierung möglich.

Grundlage sind die Einkünfte des vorletzten Kalenderjahres. Als Nachweis ist die Kopie des Einkommenssteuerbescheid dieses Jahres vorzulegen.Das Bruttojahreseinkommen ist die Summe der positiven Einkünfte aus jeder Einkunftsart ( Lohn, Gehalt, Bezüge, sowie Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieben, Land- und Forstwirtschaft, Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung u.a.) nach § 2 Abs. 3 Satz 2 Einkommenssteuergesetz. Ein Ausgleich mit Verlusten ist nicht zulässig. 

Im Steuerbescheid wird bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit die Zeile "Gesamtbetrag der Einkünfte", bzw. bei anderen Einkünften die Zeile "Summe der positiven Einkünfte" zu Grunde gelegt. 

Fragen zur ihrem Antrag können Sie direkt mit dem Amt für Kinder und Jugend klären. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn Sie keine Kopie des Steuerbescheides vorlegen können.

Die aktuellen Gebühren sind unserer Satzung zu entnehmen.

Geschwisterkindermäßigung

Sind mehrere Geschwisterkinder gleichzeitig in Riedstädter Kindertagesstätten und Schulkindbetreuungen angemeldet, wird automatisch eine Ermäßigung gewährt. Für das älteste Kind zahlen Sie den vollen Beitrag, für das zweitälteste Kind die Hälfte, das dritte und weitere Kinder sind beitragsfrei. 

Geschwisterkindermäßigung für weitere Geschwisterkinder

Außerdem wird auf Antrag für kindergeldberechtigte Geschwisterkinder, die nicht angemeldet sind eine weitere Ermäßigung von 10% pro Kind gewährt. Bei vier und mehr Kindern beträgt die maximale Ermäßigung 50%. Dies gilt nur für Kindertagesstättengebühren. 

Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt des Kreises

Eltern mit geringem Einkommen können einen Antrag auf Übernahme der Gebühren durch das Jugendamt des Kreises Groß-Gerau stellen. Anträge erhalten Sie in der Kindertagesstätte oder im Amt für Kinder und Jugend. 

Verpflegungspauschale für Mittagessen

Je nach Art der Versorgung werden 38,00 € oder 56,00 € als monatliche Pauschale berechnet.