Mit Holz richtig heizen

Das Riedstädter Umweltamt macht darauf aufmerksam, dass leider auch in diesem Jahr während der noch laufenden der Heizsaison sich die Beschwerden häufen über Öfen, Herde und Kamine, die mit festen Brennstoffen betrieben werden. Nachbarn fühlen sich von dem Qualm belästigt, der aus dem Schornstein quillt. Dabei ist in der Ersten Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) gesetzlich geregelt, was für Heizzwecke verbrannt werden darf. Die für Privathaushalte gültige Verordnung besagt unter anderem, dass

  • zum Anheizen nur dünnes Holz sowie Papier und Pappe benutzt werden soll
  • für ausreichende Luftzufuhr bei der Verbrennung zu sorgen ist,
  • nur lufttrockenes, naturbelassenes, in Stücke zerteiltes Holz, Holzbriketts oder Holzpellets und andere Presslinge aus naturbelassenem Holz sowie Steinkohle- und Braunkohleprodukte verwendet werden dürfen.

Papier und Pappe ist nur zum Anzünden zulässig. In jedem Fall dürfen Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe nur mit den Brennstoffen betrieben werden, für deren Einsatz sie nach den Angaben des Herstellers geeignet und gemäß der 1. BImSchV auch zugelassen sind.

Auf keinen Fall dürfen zur Feuerung privater Öfen lackiertes oder beschichtetes Holz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten und mit Holzschutzmittel behandeltes Holz sowie Abfälle jeder Art eingesetzt werden. Dieses Material gehört zum Sperrmüll. Eine illegale Abfallentsorgung über den Schornstein stellt durch die entstehenden hochgiftigen Abgase eine ernstzunehmende Gesundheitsgefährdung und Geruchsbelästigung dar, die geahndet und mit erheblichen Geldbußen bestraft wird. Offene Kamine dürfen nur gelegentlich und dann nur mit trockenem Scheitholz betrieben werden.

Weiterhin ist laut Umweltamt zu beachten, dass nur trockenes Holz mit einem Feuchtigkeitsgehalt von höchstens 20 % geheizt werden darf. Deshalb nachfolgend einige Hinweise zur Holztrocknung und -lagerung:

  • Holz braucht Zeit zum Austrocknen; mindestens zwei Jahre.
  • Das Scheitholz muss an einer belüfteten, möglichst sonnigen Stellen regengeschützt aufgeschichtet werden (ideal Südseite).
  • Zwischen den einzelnen Holzstößen soll eine Handbreit Abstand sein, damit durchströmende Luft die entweichende Feuchtigkeit mitnehmen kann.
  • Unsinnig ist es, frisches Holz im Keller zu stapeln. Hier wird es nicht austrocknen, sondern stocken.
  • Nur trockenes Holz kann in einem belüfteten Keller aufbewahrt werden.

Je nach Holzart Lagerzeiten von mindestens 12 bis 30 Monaten benötigt:

  • Tanne, Pappel: 12 Monate
  • Linde, Weide, Fichte, Kiefer, Birke: 18 Monate
  • Obstbäume, Buche: 24 Monate
  • Eiche: 30 Monate

Über allgemeine Maßnahmen zur Verringerung der Schadstoffe in der Abluft der Heizungsanlage gibt Ihr Schornsteinfeger gerne Auskunft. Die zuständige Sachbearbeitung für Immissionsfragen erfolgt beim Kreis Groß-Gerau, Telefon 06152 / 989-0.